beatovich: DSGVO - Zählpixel

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hallo

Hallo Marc,

wie einige andere auch binde ich in meine Seiten eine Grafik (Zählpixel) von Browser-Statistik ein, weil ich diesen Dienst gut finde und so unterstützen möchte. Damit übertrage ich aber die IP-Adressen meiner Besucher, und damit personenbezogene Daten, an diesen Dienst.

Meines Wissens nach (interessierter Laie) ist das schon lange nicht mehr gestattet. IP-Adressen müssen AFAIK lange schon anonymisiert werden.

wenn ich Ressourcen von anderen Anbietern einbinde, egal ob Zählpixel, Google Maps API, jQuery, etc, lässte es sich doch nicht vermeiden, das diese Anbieter die IP des Besuchers erfahren.

Auf die Zählpixelgrafig könnte ich verzichen, die Logfiles kann ich (glaube ich) abschalten. Auf die Google Maps API kann ich aber nur verzichten, wenn ich dann auf die Kartenansicht verzichte. Und ein Umstellen auf OSM ändert den Anbieter, nicht aber den Sachvarhalt.

Lass dir mal vom selbsternannten Rechtspingel da nichts vormachen. Ich habe ja deine Seite angeschaut und weiss, dass sie richtig ist, im Sinne von, du informierst, wo es sinnvoll ist.

Darum sollten wir die Frage, externer Zähler oder nicht, gar nicht von der DSGVO her betrachten.

Beispiel Googlefonts.

Ich habe mir überlegt, die selber zu hosten. Das kann und darf ich nämlich. Damit muss ich im https Security-Concept eine Freigabe weniger machen. Ich kann dann garantieren, dass nicht ein Fremder Content einschleusst, der anderes tut, als erklärt.

Beispiel GoogleApis. Habe ich nicht studiert, bin aber überzeugt, dass einige der APIs auch selber gehostet werden dürfen.

Beispiel Pixelzähler (wie bei dir) Persönlich finde ich nur einen Schnellzugang ins errorlog sinnvoll. Der Rest deformiert definitiv den Charakter.

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