marctrix: DSGVO - Zählpixel

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Hej beatovich,

Lass dir mal vom selbsternannten Rechtspingel da nichts vormachen.

Bin ich damit gemeint? — Dann will ich dir meine Absichten erläutern, da sie offenbar missverständlich waren.

  1. Seit 1996 erstelle ich verantwortlich Webseiten und verfolge in der Fachpresse und im Web sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch grundlegende Änderungen an den Gesetzen. Auch mit dem Rechtsanwalt, mit dem zusammen ich rechtskonforme Seiten anbiete (und nur mit dem zusammen), quatsche ich manchmal einfach so allgemein über das eine oder andere Thema. Das nenne ich „interessierter Laie“
  2. mir kommen dabei immer wieder nahezu absurde Urteile und Kuriositäten unter. Ein paar Beispiele. Bei der Verschärfung der Bedingungen für online-Shops sollte eine Erklärung zu dem, was passiert, wenn man online einkauft, auf der Webseite angezeigt werden. Dazu hat das zuständige Ministerium auf der eigenen Seite einen Text veröffentlicht, der von vielen Shops übernommen wurden. Diese wurden später erfolgreich abgemahnt, weil der vom Bundesjustiministerium bereitgestellten Text den eigenen Ansprüchen nicht genügte. Das Beispiel von den bezahlten Bildern, die nur mit Namensnennung genutzt wurden durften (auch wenn das Bild mit rechter Maustaste, Bild in eigenem Tab zeigen aus dem Zusammenhang gerissen wurde), habe ich kürzlich hier gepostet. Ein Gericht hat damals entschieden, nur weil es keine technische Möglichkeit gibt, die Bedingungen des Fotografen zu erfüllen, heißt das noch lange nicht, dass man sich darüber hinwegsetzen darf. Und zu guter letzt hat der oben genannte Anwalt eine Anekdote aus dem Gerichtssaal erzählt, wo jemand einen Prozess verloren hat, weil derLink zum Impressum nicht identisch zu den anderen Links im Hauptmenü gestaltet war, sondern nach Auffassung des Gerichts ein wenig unscheinbarer. Viele weitere Geschichten von Kollegen aus dem IT-Umfeld und der Webbranche kann ich hier natürlich gar nicht alle nennen.
  3. Aufgrund solcher (Lese-)Erfahrungen, hüte ich mich davor zu sagen: „Mach dat einfach, wird schon nichts passieren“. Eine einzelne Anwaltspraxis hat mal alleine 10% aller deutschen Arztpraxen abgemahnt.

Ja, ich bin in diesen Dingen vorsichtig, wurde in 22 Jahren Berufserfahrung allerdings auch noch kein einziges Mal abgemahnt. Auch keiner meiner Kunden.

Ich würde im Glashaus keine Schneeballschlacht machen, auch wenn das meistens gut geht — vor allem würde ich niemandem dazu raten (was natürlich leicht ist, weil ich es ja nicht ausbaden muss).

Wann immer ich rechtliche Fragen gestellt bekomme, rate ich dazu einen Anwalt zu fragen oder (wenn man das aus guten Gründen nicht möchte, kostet ja recht viel), eher auf Nummer sicher zu gehen.

Findest du pingelig? — Darfst du!

Ich habe ja deine Seite angeschaut und weiss, dass sie richtig ist, im Sinne von, du informierst, wo es sinnvoll ist.

Dann erkläre mal Deine rechtliche Einschätzung und belege sie.

Darum sollten wir die Frage, externer Zähler oder nicht, gar nicht von der DSGVO her betrachten.

Von woher denn dann, wo es hier doch um die DSGVO geht?!?

Marc