encoder: Haftung für Internetanschluss

Moin zusammen

Ich lese gerade einen Artikel über ein Urteil des europäischen Gerichtshofs. Der Inhaber eines Internetanschlusses kann sich nicht der Haftung für einen Verstoß gegen das Urheberrecht entziehen wenn mehrere Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss haben.

War da nicht mal was dass ein Inhaber nicht verantwortlich gemacht werden kann wenn jemand anderes über seinen Anschluss Mist baut? Wie passt das zusammen?
Wie passt das zu den vielen öffentlichen WLAN die man überall findet, bei denen niemand mehr weiß wer überhaupt drin ist, geschweige denn wer was bestimmtes getan hat?

Klafft das nicht alles völlig auseinander?

  1. Lieber encoder,

    War da nicht mal was dass ein Inhaber nicht verantwortlich gemacht werden kann wenn jemand anderes über seinen Anschluss Mist baut? Wie passt das zusammen?
    Wie passt das zu den vielen öffentlichen WLAN die man überall findet, bei denen niemand mehr weiß wer überhaupt drin ist, geschweige denn wer was bestimmtes getan hat?

    steht doch in dem Artikel drin! Und da ist noch einer.

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

  2. Hallo

    Wie passt das zu den vielen öffentlichen WLAN die man überall findet, bei denen niemand mehr weiß wer überhaupt drin ist, geschweige denn wer was bestimmtes getan hat?

    Öffentliche WLANs fallen unter das Providerprivileg und sind damit von der Haftung freigestellt.

    Tschö, Auge

    --
    Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
    Kleine freie Männer von Terry Pratchett
    1. Hallo Auge,

      und wie bringt man dann öffentliche WLANs und Rechtmäßigkeit noch übereinander? Ich weiß ja, man kann im Bahnhof eine halbe Stunde auf DB-Kosten herumsurfen - aber wenn jemand bei der Gelegenheit ein Bild von einem unschuldigen kleinen Kind in einer wenig unschuldigen Pose irgendwohin hochlädt (das ist weniger Datenvolumen als ein Rihanna-Video und bleibt deswegen mutmaßlich unter dem Radar einer Mengenkontrolle), dann muss das doch verfolgt werden können.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - clusi
      1. Hallo

        und wie bringt man dann öffentliche WLANs und Rechtmäßigkeit noch übereinander? Ich weiß ja, man kann im Bahnhof eine halbe Stunde auf DB-Kosten herumsurfen - aber wenn jemand bei der Gelegenheit ein Bild von einem unschuldigen kleinen Kind in einer wenig unschuldigen Pose irgendwohin hochlädt (das ist weniger Datenvolumen als ein Rihanna-Video und bleibt deswegen mutmaßlich unter dem Radar einer Mengenkontrolle), dann muss das doch verfolgt werden können.

        Nicht, dass es einfach wäre, aber grundsätzlich spricht nichts gegen eine Verfolgung der Straftat. Der Haftungsauschluss gilt ja nur für den WLAN-Provider und nicht für den, der über dieses Netz eine Straftat begeht.

        Tschö, Auge

        --
        Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
        Kleine freie Männer von Terry Pratchett
    2. Wie passt das zu den vielen öffentlichen WLAN die man überall findet, bei denen niemand mehr weiß wer überhaupt drin ist, geschweige denn wer was bestimmtes getan hat?

      Öffentliche WLANs fallen unter das Providerprivileg und sind damit von der Haftung freigestellt.

      Allerdings habe ich meinen lieben russischen Hausbewohnern nach einer Abmahnung (ich hab nichts gezahlt und inzwischen sogar einen Klageverzicht vorliegen) doch lieber klammheimlich "alles außer Mail und Web" gesperrt.

      Die Auseinandersetzung war kurz (mit langen Pausen) und lustig. Insbesondere hat die abmahnende Kanzlei bzw. deren Mandant trotz meiner Aufforderung nichts geliefert "was mir bei der Identifizierung des Raubmordkopierers" dienlich sein könnte. Gar nichts. Da hätte wohl jeder noch nicht vollverkalkte und seinen Beruf ernst nehmende(*) Richter gesagt, "Die haben ja gar kein Interesse daran den wahren Raubmordkopierer zu ermitteln."

      Für den Fall der "stark nachgelagerten Abmahnungen" des RA Daniel Sebastian habe ich übrigens einen angemessen freundlich formulierten Musterbrief verfasst.


      *) entgegen meinen Erfahrungen soll es solche angeblich noch geben.

      1. Lieber ursus,

        kurz (mit langen Pausen) und lustig

        och mönsch... da steht jetzt nur

        #Forbidden You don't have permission to access /r/Waldorf-Frommer//Bettelbrief-Waldorf-Frommer-2015152556_PP_P42VWE56_1862_47_F.pdf on this server.
        Server unable to read htaccess file, denying access to be safe

        Liebe Grüße,

        Felix Riesterer.

        1. och mönsch... da steht jetzt nur

          #Forbidden You don't have permission to access /r/Waldorf-Frommer//Bettelbrief-Waldorf-Frommer-2015152556_PP_P42VWE56_1862_47_F.pdf on this server.
          Server unable to read htaccess file, denying access to be safe

          Jau. Man hat mich am Telefon SEHR HÖFLICH darum gebeten, den bürgerlichen Name der jungen Anwältin nicht weiter zu veröffentlichen (wohl damit die vielleicht auch mal was ehrbares machen kann) und mir im Gegenzug den schnellen Versand des Klageverzichts zugesagt.

          Ich bin nur noch nicht dazu gekommen, die Dokumente zu anonymisieren.

          1. Hallo,

            Jau. …

            Sachma, ist das so eine Art „Wasserwaagengewichteholen“ für Neu-Anwälte: Hey, schreib doch mal ne Abmahnung an JR!

            Gruß
            Kalk

            1. Sachma, ist das so eine Art „Wasserwaagengewichteholen“ für Neu-Anwälte: Hey, schreib doch mal ne Abmahnung an JR!

              Hihi. Aber: naja… Keine Schande für die Neulinge. Es fallen ja auch Doktoren berühmter (sich laut berühmender) Kanzleien wie der des Professor Dr. Ralf Höcker aus Köln darauf rein.