iCenTeX: Website? Wie? Was? Hilfe?

Hey Community!

Da dies ja ein Scriptforum ist, dachte ich mir manche kennen sich mit dem erstellen von Websites auch aus. Ich bin gerade im Praktikum von der Schule aus und soll eine Website in Jimdo machen, das ist schon einmal gut für mich, denn eine Website nur im Editor wird schwierig für meine Basic HTML Künste. Habt ihr ein paar Tipps, was wollt ihr für Content auf der Website, was wollt ihr für Funktionen etc, vielleicht ist dies das falsche Forum dafür, wenn ja tut es mir leid ^^.

  1. @@iCenTeX

    Da dies ja ein Scriptforum ist, dachte ich mir manche kennen sich mit dem erstellen von Websites auch aus. Ich bin gerade im Praktikum von der Schule aus und soll eine Website in Jimdo machen, das ist schon einmal gut für mich, denn eine Website nur im Editor wird schwierig für meine Basic HTML Künste. Habt ihr ein paar Tipps, was wollt ihr für Content auf der Website, was wollt ihr für Funktionen etc, vielleicht ist dies das falsche Forum dafür, wenn ja tut es mir leid ^^.

    Für den Content hätte ich eine Idee. Ich hätte gerne: wie man eine Website mit Texteditor erstellt.

    LLAP 🖖

    --
    „Wer durch Wissen und Erfahrung der Klügere ist, der sollte nicht nachgeben. Und nicht aufgeben.“ —Kurt Weidemann
    1. Hello,

      ich ergänze das mal frecherweise:

      Für den Content hätte ich eine Idee. Ich hätte gerne: wie man eine Website mit Texteditor und einfachem Grafikprogramm erstellt.

      Liebe Grüße
      Tom S.

      --
      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
      Das Leben selbst ist der Sinn.
    2. @Gunnar Bittersmann

      Für den Content hätte ich eine Idee. Ich hätte gerne: wie man eine Website mit Texteditor erstellt.

      Die Idee finde ich auch gut. Reicht aber nicht. Es kommt darauf an, wie man die Seiten mit dem Texteditor publizieren kann. Also bspw. eine Seite schreiben und den Inhalt mit einem Tastendruck so hochladen daß der 1. im richtigen Verzeichnis eingebaut wird wo ihn 2. jeder sehen und lesen kann.

      MfG

      1. hallo

        @Gunnar Bittersmann

        Für den Content hätte ich eine Idee. Ich hätte gerne: wie man eine Website mit Texteditor erstellt.

        Die Idee finde ich auch gut. Reicht aber nicht. Es kommt darauf an, wie man die Seiten mit dem Texteditor publizieren kann. Also bspw. eine Seite schreiben und den Inhalt mit einem Tastendruck so hochladen daß der 1. im richtigen Verzeichnis eingebaut wird wo ihn 2. jeder sehen und lesen kann.

        Ach so, eine Unterscheidung zwischen Entwurf und Produktionsserver ist nicht mehr vorgesehen.

        1. Hej beatovich,

          Ach so, eine Unterscheidung zwischen Entwurf und Produktionsserver ist nicht mehr vorgesehen.

          Wollt ihr das Wiki auf seine Seite portieren? Vielleicht bleibt ihr mal beim Problem…?

          Marc

        2. hallo

          @Gunnar Bittersmann

          Für den Content hätte ich eine Idee. Ich hätte gerne: wie man eine Website mit Texteditor erstellt.

          Die Idee finde ich auch gut. Reicht aber nicht. Es kommt darauf an, wie man die Seiten mit dem Texteditor publizieren kann. Also bspw. eine Seite schreiben und den Inhalt mit einem Tastendruck so hochladen daß der 1. im richtigen Verzeichnis eingebaut wird wo ihn 2. jeder sehen und lesen kann.

          Ach so, eine Unterscheidung zwischen Entwurf und Produktionsserver ist nicht mehr vorgesehen.

          Doch doch. Das unterscheidet der Tastendruck.

          MfG

          PS: Ein richtiger Editor kann auch Perl und PHP Code ausführen. Das ist dann wieder eine andere Tastenkombination.

  2. Hallo,

    bevor hier das große Wunschkonzert ausbricht, erst mal ein paar Fragen zu dir:

    • Welche Schule/Schulform besuchst du?
    • Wie lange geht dein Praktikum?
    • Wie sind deine IT-Kenntnisse?
    • Hast du du wirklich alle Freiheiten bei der Wahl der Inhalte?

    Gruß
    Jürgen

  3. Hej iCenTeX,

    erst mal herzlich willkommen. Schön, dass du da bist!

    Da dies ja ein Scriptforum ist,

    Sind wir das? Was ist denn das?

    dachte ich mir manche kennen sich mit dem erstellen von Websites auch aus.

    Ja, das tun wir, aber ich habe Jimdo nur ein einzige so mal ausprobiert und das hat nicht funktioniert.

    Daher mache ich meine Webseiten selber. Leider kann ich dir nicht helfen.

    Was Funktion und Inhalt angeht: was ist denn Thema der Website? Das müsste schon von dir genannt werden.

    Aber wenn die Seite öffentlich ist, brauchst du auf jeden Fall schon mal Impressum und Datenschutzerklärung.

    Marc

    1. Hello,

      Da dies ja ein Scriptforum ist,

      Sind wir das? Was ist denn das?

      Das dachte ich auch gerade.

      Aber dann habe ich mir das so übersetzt, dass man bei uns noch basisorientiert Skripte/Dokumente schreibt in HTML, CSS, JavaScript, PHP und PL/Bash-Script und nicht ein CMS anwirft, bei dem man dann wissen muss, an welcher Stelle man Klicken muss.

      Liebe Grüße
      Tom S.

      --
      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
      Das Leben selbst ist der Sinn.
    2. Hallo marctrix,

      Aber wenn die Seite öffentlich ist, brauchst du auf jeden Fall schon mal Impressum und Datenschutzerklärung.

      Naja, das stimmt nur so halb. Impressum ist notwendig, wenn die Seite „geschäftsmäßig“ betrieben wird (was allerdings sehr schnell der Fall ist, etwa auch wenn man über Themen in seinem Berufsalltag schreibt).

      Was die Datenschutzerklärung angeht: ist das so? Auch wenn ich keinerlei Daten erfasse? AFAIK benötigt man dann keine Datenschutzerklärung.

      LG,
      CK

      1. Hallo Christian,

        Was die Datenschutzerklärung angeht: ist das so? Auch wenn ich keinerlei Daten erfasse? AFAIK benötigt man dann keine Datenschutzerklärung.

        es werden doch Daten vom Server erfasst, auch dieses muss soweit ich weiß mit in die Datenschutzerklärung. Außerdem möchte er gerne auf Jimdo setzten, das heißt er hat eigentlich keine Kontrolle über die Daten.

        Bis bald!
        Bernd

        1. Hallo Barksalot,

          Was die Datenschutzerklärung angeht: ist das so? Auch wenn ich keinerlei Daten erfasse? AFAIK benötigt man dann keine Datenschutzerklärung.

          es werden doch Daten vom Server erfasst, […]

          Wie ich bereits schrieb: wenn ich keinerlei (personenbezogene) Daten erfasse. Damit habe ich auch Serverlogs gemeint.

          Außerdem möchte er gerne auf Jimdo setzten, das heißt er hat eigentlich keine Kontrolle über die Daten.

          Richtig - meine Rückfrage war losgelöst von Jimdo.

          LG,
          CK

          1. Hej Christian,

            Was die Datenschutzerklärung angeht: ist das so? Auch wenn ich keinerlei Daten erfasse? AFAIK benötigt man dann keine Datenschutzerklärung.

            es werden doch Daten vom Server erfasst, […]

            Wie ich bereits schrieb: wenn ich keinerlei (personenbezogene) Daten erfasse. Damit habe ich auch Serverlogs gemeint.

            Du nimmst die Info ja erst mal an (serverseitig). Mag sein, dass du die sofort verwirfst. Aber dafür gibt es ja Formulierungen wie: „Sie können unsere Website ohne Angabe persönlicher Daten nutzen. Aus technischen Gründen werden aber Informationen wie ihre IP, Browserkennung, Referrer usw übertragen. All diese Daten werden von uns nicht dauerhaft gespeichert und natürlich auch mit niemandem geteilt.“

            In dem speziellen Fall natürlich doch, nämlich mit Jimdo. Aber das ist ja inzwischen geklärt

            Marc

            1. Hallo marctrix,

              Du nimmst die Info ja erst mal an (serverseitig).

              Tut mir leid, aber das halte ich für eine fehlerhafte Einschätzung. Nach gängigem Verständnis (auch in der Juristerei) erfasse ich keine personenbezogenen Daten, wenn ich die IP nirgendwo logge.

              LG,
              CK

              1. Hej Christian,

                Du nimmst die Info ja erst mal an (serverseitig).

                Tut mir leid, aber das halte ich für eine fehlerhafte Einschätzung. Nach gängigem Verständnis (auch in der Juristerei) erfasse ich keine personenbezogenen Daten, wenn ich die IP nirgendwo logge.

                Laut Urteil des europäischen Gerichtshofes schon.

                Marc

                1. Hej marctrix,

                  Du nimmst die Info ja erst mal an (serverseitig).

                  Tut mir leid, aber das halte ich für eine fehlerhafte Einschätzung. Nach gängigem Verständnis (auch in der Juristerei) erfasse ich keine personenbezogenen Daten, wenn ich die IP nirgendwo logge.

                  Laut Urteil des europäischen Gerichtshofes schon.

                  Das hatte ich nicht genau genug gelesen. Richtig du speicherst diese nicht. Die Frage ist ja auch gar nicht, ob du sie speicherst, sondern ob du darüber informieren musst, was it den erst einmal übermittelten Daten geschieht.

                  Es handelt sich ja nicht um eine Auskunft über die gesammelten Daten, die abzugeben ist, sondern um eine Auskunft darüber, ob diese Daten gesammelt werden. In diesem Fall eben nicht. Ich finde viel widersprüchliches zu dem Thema. An dieser Stelle halte ich es aber für nicht schädlich, über die Tatsache zu informieren, dass die Adressen nicht geloggt werden. Ist ggfs sogar ein Wettbewerbsvorteil, den man auch ohne Zwang ruhig erwähnen sollte!

                  Marc

                  1. Hallo marctrix,

                    Ist ggfs sogar ein Wettbewerbsvorteil, den man auch ohne Zwang ruhig erwähnen sollte!

                    Ich stehe nicht im Wettbewerb 😉 mir geht es hauptsächlich um den Erkenntis-Gewinn, ich möchte einfach nur wissen wie die Sachlage ist.

                    LG,
                    CK

                  2. Tach!

                    Es handelt sich ja nicht um eine Auskunft über die gesammelten Daten, die abzugeben ist, sondern um eine Auskunft darüber, ob diese Daten gesammelt werden. In diesem Fall eben nicht.

                    Das ist schon rein logisch nicht für mich praktikabel. Ich speichere jede Menge Daten nicht. Soll ich die alle aufzählen? Und was ist mit den Daten, von denen ich gar nicht weiß, dass sie mich erreichen? Man kann schließlich X-Beliebige-HTTP-Header mit sonstwelchen Inhalten im Request mitsenden.

                    DSGVO, Artikel 2, Absatz 1: Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

                    Das heißt für mich, auf Daten, die verarbeitet werden, aber nicht gespeichert sind oder werden sollen, muss man die Bestimmungen der DSGVO nicht anwenden. Aber vielleicht gibts ja Ausnahmen oder andere Bestimmungen, die ich übersehen habe.

                    dedlfix.

                    1. Hej dedlfix,

                      Es handelt sich ja nicht um eine Auskunft über die gesammelten Daten, die abzugeben ist, sondern um eine Auskunft darüber, ob diese Daten gesammelt werden. In diesem Fall eben nicht.

                      Das ist schon rein logisch nicht für mich praktikabel.

                      Doch. Das ist sogar extrem trivial. Du sagst, dass es technisch notwendig ist im Rahmen der Client-Server-Kommunikation, dass Daten gesendet werden. Diese werden aber nie gespeichert.

                      Fertig.

                      Ich speichere jede Menge Daten nicht. Soll ich die alle aufzählen?

                      Wozu?

                      Und was ist mit den Daten, von denen ich gar nicht weiß, dass sie mich erreichen? Man kann schließlich X-Beliebige-HTTP-Header mit sonstwelchen Inhalten im Request mitsenden.

                      Damit ist dasselbe.

                      DSGVO, Artikel 2, Absatz 1: Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

                      Ich kenne die nicht in Gänze. Wenn das der einzige Artikel ist, der sich darauf bezieht, wann eine Informationspflicht besteht, dann klingt das für mich als Laien so, als müsste man eine Datenschutzerklärung nur abgeben, wenn man aktiv Daten sammelt.

                      Zur Erinnerung: ich habe hier mehrfach gesagt, dass mich an der dsgvo vor allem ärgert, dass sie so unterschiedlich bewertet wird. Von Fachleuten. Nicht von mir.

                      Ich habe davon überhaupt keine Ahnung. Ich gebe hier nur wieder was ich in der c‘t oder sonst wo (meist online) zu dem Thema gelesen habe.

                      Und ich bin ein eher vorsichtiger Typ.

                      Und ich habe noch nie gehört, dass man mit dem Argument „Ich weiß ja gar nicht, wie ich das praktisch umsetzen soll“ von irgendwelchen Pflichten von einem Gericht entbunden wurde.

                      Das heißt für mich,

                      Ja das zählt vor Gericht 😉

                      Für mich klingt das auch so, aber mir scheinen oft Dinge klar zu sein, die dann von Gerichten ganz anders entschieden werden…

                      Marc

                      1. Hallo

                        Es handelt sich ja nicht um eine Auskunft über die gesammelten Daten, die abzugeben ist, sondern um eine Auskunft darüber, ob diese Daten gesammelt werden. In diesem Fall eben nicht.

                        Das ist schon rein logisch nicht für mich praktikabel.

                        Doch. Das ist sogar extrem trivial. Du sagst, dass es technisch notwendig ist im Rahmen der Client-Server-Kommunikation, dass Daten gesendet werden. Diese werden aber nie gespeichert.

                        Fertig.

                        … und strenggenommen am Thema vorbei.

                        Ich speichere jede Menge Daten nicht. Soll ich die alle aufzählen?

                        Wozu?

                        Weil du eben noch empfahlst, die nicht erfolgende Verarbeitung und Speicherung ganz bestimmter Daten, namentlich der IP, zu dokumentieren. Wenn die nicht erfolgende Verarbeitung und Speicherung der IP dokumentiert werden soll, muss das, wenn man es ganz genau nimmt, auch für alle möglichen anderen nicht verarbeiteten und gespeicherten Daten gelten, egal, wie wahrscheinlich deren Existenz überhaupt ist.

                        DSGVO, Artikel 2, Absatz 1: Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

                        Ich kenne die nicht in Gänze. Wenn das der einzige Artikel ist, der sich darauf bezieht, wann eine Informationspflicht besteht, dann klingt das für mich als Laien so, als müsste man eine Datenschutzerklärung nur abgeben, wenn man aktiv Daten sammelt.

                        Nein (auch an @dedlfix). Die Verordnung und damit die sich daraus ergebenden Pflichten (zum Beispiel zur Datenschutzerklärung) gilt, wenn persönliche Daten verarbeitet werden [1] als auch wenn persönliche Daten einfach nur gespeichert werden.

                        Für übermittelte, aber weder verarbeitete als auch nicht gespeicherte Daten gilt die DSGVO ihrem Wortlaut nach nicht. Ob wind… ähh … findige Juristen das anders auslegen werden, steht auf einem anderen Blatt.

                        Für mich klingt das auch so, aber mir scheinen oft Dinge klar zu sein, die dann von Gerichten ganz anders entschieden werden…

                        Siehe dazu das andere Blatt. 😉

                        Tschö, Auge

                        --
                        Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
                        Kleine freie Männer von Terry Pratchett

                        1. Das gilt auch, wenn die Daten nicht gespeichert werden, was insofern dem Schluss von @dedlfix widerspricht. Zitat: „Das heißt für mich, auf Daten, die verarbeitet werden, aber nicht gespeichert sind oder werden sollen, muss man die Bestimmungen der DSGVO nicht anwenden.“ ↩︎

                        1. Hej Auge,

                          Es handelt sich ja nicht um eine Auskunft über die gesammelten Daten, die abzugeben ist, sondern um eine Auskunft darüber, ob diese Daten gesammelt werden. In diesem Fall eben nicht.

                          Das ist schon rein logisch nicht für mich praktikabel.

                          Doch. Das ist sogar extrem trivial. Du sagst, dass es technisch notwendig ist im Rahmen der Client-Server-Kommunikation, dass Daten gesendet werden. Diese werden aber nie gespeichert.

                          Fertig.

                          … und strenggenommen am Thema vorbei.

                          Weiß nicht. Jetzt ist vielleicht wegen der DSGVO erst mal vielen klar, dass man ständig Spuren im Web legt. Da ist es doch nett zu wissen, was mit den Daten, die man überall fallen lässt, so alles angestellt wird. Und schön zu hören, dass es Webseiten wie Selfhtml gibt, die mit den Daten nur eines machen: nichts.

                          Es zeigt auch, dass es geht, mit Daten nichts zu machen. Sonst entsteht womöglich der Eindruck, dass es für den Betrieb einer Website nötig ist, Daten zu erheben.

                          Ich speichere jede Menge Daten nicht. Soll ich die alle aufzählen?

                          Wozu?

                          Weil du eben noch empfahlst, die nicht erfolgende Verarbeitung und Speicherung ganz bestimmter Daten, namentlich der IP, zu dokumentieren.

                          Die IP war in diesem Zusammenhang einerseits ein Beispiel, andererseits kommt ihr als Datum mit der juristischen Eigenschaft "personenbezogen" eine besondere Bedeutung zu. Das habe ich (auch in meinem Kopf) vorher nicht getrennt.

                          Für übermittelte, aber weder verarbeitete als auch nicht gespeicherte Daten gilt die DSGVO ihrem Wortlaut nach nicht. Ob wind… ähh … findige Juristen das anders auslegen werden, steht auf einem anderen Blatt.

                          Ja und dazu gibt es eben ganz unterschiedliche Aussagen. Ich bin halt eher der vorsichtige Typ, der einfach mal sagt, dass ich nichts sammeln, damit ich nicht trotz nicht sammeln noch juristisch angreifbar bin…

                          Marc

                        2. Tach!

                          Nein (auch an @dedlfix). Die Verordnung und damit die sich daraus ergebenden Pflichten (zum Beispiel zur Datenschutzerklärung) gilt, wenn persönliche Daten verarbeitet werden [^1] als auch wenn persönliche Daten einfach nur gespeichert werden.

                          Für übermittelte, aber weder verarbeitete als auch nicht gespeicherte Daten gilt die DSGVO ihrem Wortlaut nach nicht.

                          Dann müssen wir jetzt mal Verarbeitung definieren. Das heißt, müssen wir nicht, das definiert Artikel 4: "„Verarbeitung“ [bezeichnet] jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;"

                          Wenn ein Request am Server eingeht, dann verarbeitet die Serversoftware bereits die darin enthaltenen Daten, denn der Request muss ja geparst werden. Das ist aber noch keine "Verarbeitung personenbezogener Daten [...], die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen". Dateisystem ist in Artikel 4 definiert als "jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten".

                          Für mich zählt diese Art der Verarbeitung nicht zum Geltungsbereich, weil der Teil mit dem Dateisystem nicht erfüllt ist. Daten, die nur temporär durch mein System gehen, aber nicht gesammelt werden, sehe ich weiterhin nicht als von der Verordnung betroffen ein.

                          Übrigens steht in der Verordnung auch, dass Erklärungen "in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln" (Artikel 12, Satz 1) sind. Wenn ich da nun Dinge hinzunehme, die ich gar nicht erwähnen muss, verkompliziert das nur die Information. Am Ende legt man sowas noch als bewusste Irreführung aus.

                          dedlfix.

                          1. Hallo

                            Nein (auch an @dedlfix). Die Verordnung und damit die sich daraus ergebenden Pflichten (zum Beispiel zur Datenschutzerklärung) gilt, wenn persönliche Daten verarbeitet werden [^1] als auch wenn persönliche Daten einfach nur gespeichert werden.

                            Für übermittelte, aber weder verarbeitete als auch nicht gespeicherte Daten gilt die DSGVO ihrem Wortlaut nach nicht.

                            Wenn ein Request am Server eingeht, dann verarbeitet die Serversoftware bereits die darin enthaltenen Daten, denn der Request muss ja geparst werden. Das ist aber noch keine "Verarbeitung personenbezogener Daten [...], die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen". Dateisystem ist in Artikel 4 definiert als "jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten".

                            Im ursprünlich von dir zitierten Artikel 2, Absatz 1 ist von Verarbeitung oder Speicherung die Rede.

                            Nochmal:

                            DSGVO, Artikel 2, Absatz 1: Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

                            Persönliche Daten müssen nach meiner Lesart des Satzes also nicht gespeichert werden, um in den Geltungsbereich der DSGVO zu fallen, es reicht, sie zu (etwas anderem) verarbeiten. Dass sie übermittelt werden, durch die Serversoftware laufen und dann wieder verworfen werden, ohne für irgendwas benutzt zu werden, reicht auch meiner Meinung nach nicht, um von Verarbeitung im Sinne der DSGVO zu sprechen.

                            Für mich zählt diese Art der Verarbeitung nicht zum Geltungsbereich, weil der Teil mit dem Dateisystem nicht erfüllt ist. Daten, die nur temporär durch mein System gehen, aber nicht gesammelt werden, sehe ich weiterhin nicht als von der Verordnung betroffen ein.

                            Man kann Daten auch verarbeiten, um aus ihnen andere Informationen zu generieren, die man wiederum üblicherweise speichert, ohne dass man die persönlichen Daten, aus denen dieses etwas generiert wurde, mitspeichert. In diesem Szenario fiele die Verarbeitung der persönlichen Daten meiner Meiung nach unter die DSGVO, womit sich eine Informationspflicht ergäbe.

                            Übrigens steht in der Verordnung auch, dass Erklärungen "in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln" (Artikel 12, Satz 1) sind.

                            … was die Datenschutzerklärungen, auch und gerade aus Angst, etwas falsch zu machen, in sehr vielen Fällen nicht tun. 😟

                            Wenn ich da nun Dinge hinzunehme, die ich gar nicht erwähnen muss, verkompliziert das nur die Information. Am Ende legt man sowas noch als bewusste Irreführung aus.

                            Da bin ich, was den ersten Satz angeht, ganz deiner Meinung und bezüglich des zweiten halte auch ich das für möglich.

                            Tschö, Auge

                            --
                            Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
                            Kleine freie Männer von Terry Pratchett
                            1. Tach!

                              Im ursprünlich von dir zitierten Artikel 2, Absatz 1 ist von Verarbeitung oder Speicherung die Rede.

                              Das sehe ich nicht so. Die beiden "oder" in dem Satz stehen für was anderes, aber nicht so wie du das formuliert hast. Stattdessen ist von einer Verarbeitung die Rede, die im Teilsatz nach dem Komma auf Speicherung eingeschränkt wird. Es ist also nach den mir bekannten Regel der Grammatik eine Verarbeitung, eingeschränkt auf "mit Speicherung", nicht aber Verarbeitung oder Speicherung, mit einem "oder" im Sinne von OR oder XOR.

                              DSGVO, Artikel 2, Absatz 1: Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

                              Persönliche Daten müssen nach meiner Lesart des Satzes also nicht gespeichert werden, um in den Geltungsbereich der DSGVO zu fallen, es reicht, sie zu (etwas anderem) verarbeiten.

                              Dann beziehen sich die Daten aber gemäß Begriffsbestimmung in Artikel 4, Satz 1 nicht mehr auf identifizierte oder identifizierbare Personen und fallen für mich aus dem Geltungsbereich.

                              Man kann Daten auch verarbeiten, um aus ihnen andere Informationen zu generieren, die man wiederum üblicherweise speichert, ohne dass man die persönlichen Daten, aus denen dieses etwas generiert wurde, mitspeichert. In diesem Szenario fiele die Verarbeitung der persönlichen Daten meiner Meiung nach unter die DSGVO, womit sich eine Informationspflicht ergäbe.

                              Für mich nicht, weil zwar eine Verarbeitung stattfindet, aber keine Speicherung personenbezogener Daten, sondern Daten ohne Personenbezug.

                              dedlfix.

                              1. Hallo

                                Im ursprünlich von dir zitierten Artikel 2, Absatz 1 ist von Verarbeitung oder Speicherung die Rede.

                                Das sehe ich nicht so. Die beiden "oder" in dem Satz stehen für was anderes, aber nicht so wie du das formuliert hast. Stattdessen ist von einer Verarbeitung die Rede, die im Teilsatz nach dem Komma auf Speicherung eingeschränkt wird. Es ist also nach den mir bekannten Regel der Grammatik eine Verarbeitung, eingeschränkt auf "mit Speicherung", nicht aber Verarbeitung oder Speicherung, mit einem "oder" im Sinne von OR oder XOR.

                                Gut, da können wir uns hier im Kreise streiten, wie wir wollen. Für mich sind dort zwei Fälle aufgeführt, die beim Wort „sowie“ getrennt werden, für dich nicht.

                                Tschö, Auge

                                --
                                Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
                                Kleine freie Männer von Terry Pratchett
                                1. hallo

                                  Hallo

                                  Im ursprünlich von dir zitierten Artikel 2, Absatz 1 ist von Verarbeitung oder Speicherung die Rede.

                                  Das sehe ich nicht so. Die beiden "oder" in dem Satz stehen für was anderes, aber nicht so wie du das formuliert hast. Stattdessen ist von einer Verarbeitung die Rede, die im Teilsatz nach dem Komma auf Speicherung eingeschränkt wird. Es ist also nach den mir bekannten Regel der Grammatik eine Verarbeitung, eingeschränkt auf "mit Speicherung", nicht aber Verarbeitung oder Speicherung, mit einem "oder" im Sinne von OR oder XOR.

                                  Gut, da können wir uns hier im Kreise streiten, wie wir wollen. Für mich sind dort zwei Fälle aufgeführt, die beim Wort „sowie“ getrennt werden, für dich nicht.

                                  Ich bin sicher, dass ich das Gesetz so deuten kann, dass Selbst Browser-User einer Impressumspflicht und DSE unterstellt werden können.

                                  1. Hallo,

                                    Ich bin sicher, dass ich das Gesetz so deuten kann, dass Selbst Browser-User einer Impressumspflicht und DSE unterstellt werden können.

                                    genau. Jeder der mein Impressum liest und cached, muss mir per Mail einen Datenschutzhinweis schicken. 😀

                                    Gruß
                                    Jürgen

                                    1. Hello,

                                      Ich bin sicher, dass ich das Gesetz so deuten kann, dass Selbst Browser-User einer Impressumspflicht und DSE unterstellt werden können.

                                      genau. Jeder der mein Impressum liest und cached, muss mir per Mail einen Datenschutzhinweis schicken. 😀

                                      höhöhö

                                      Dazu reicht dann das Herunterladen. Lesen musst Du nicht erst. ;-P
                                      Und wer übersehen hat, dass ich auf meiner Seite 1 Pixel große Kinderpornos stehen habe, ist erst recht im Arsch.

                                      Liebe Grüße
                                      Tom S.

                                      --
                                      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
                                      Das Leben selbst ist der Sinn.
                                2. Tach!

                                  Gut, da können wir uns hier im Kreise streiten, wie wir wollen. Für mich sind dort zwei Fälle aufgeführt, die beim Wort „sowie“ getrennt werden, für dich nicht.

                                  Ach so liest du das, dass der Teil "ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung" eine Variante ist, die "nicht automatisierte Verarbeitung" die andere, aber nur, wenn die Daten gespeichert werden. Hmm, das scheint die Lesart zu sein, die beabsichtigt ist, wenn ich Sekundärlitaratur dazu lese. Also Papier-Akten nur wenn sie strukturiert abgelegt sind (Dateisystem im juristischen Sinne), ansonsten alle Verarbeitung. Dann kommt es wohl eher darauf an, wie eng "Verarbeitung" ausgelegt wird, wenn sie vorübergehend technisch notwendig ist, aber nicht willentlich und dauerhaft erfolgt.

                                  dedlfix.

                                  1. Hallo

                                    Tach!

                                    … auch.

                                    Für mich sind dort zwei Fälle aufgeführt, die beim Wort „sowie“ getrennt werden, für dich nicht.

                                    Ach so liest du das, dass der Teil "ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung" eine Variante ist, die "nicht automatisierte Verarbeitung" die andere, aber nur, wenn die Daten gespeichert werden.

                                    Genau so. :-)

                                    Hmm, das scheint die Lesart zu sein, die beabsichtigt ist, wenn ich Sekundärlitaratur dazu lese. Also Papier-Akten nur wenn sie strukturiert abgelegt sind (Dateisystem im juristischen Sinne), ansonsten alle Verarbeitung.

                                    Ich kann mir auch eine nicht rechnergestützte Erfassung von Daten (zum Beispiel eben auf Papier) mit anschließender Übertragung in ein Rechnersystem zur späteren automatisierten Verarbeitung als Fall nach dem „sowie“ vorstellen. Die DSGVO gilt ja schließlich nicht ausschließlich für das Web oder rechnergestützte Systeme. Warum man das heutzutage auch immer tun wollte.

                                    Dann kommt es wohl eher darauf an, wie eng "Verarbeitung" ausgelegt wird, wenn sie vorübergehend technisch notwendig ist, aber nicht willentlich und dauerhaft erfolgt.

                                    Das ist korrekt.Ich bin da der Meinung von @Christian Kruse und dir, die ihr keine Notwendigkeit für die Dokumentation nicht erfolgender Verarbeitung und Speicherung persönlicher Daten seht oder eine solche sogar als kontraproduktiv bis schädlich anseht.

                                    Tschö, Auge

                                    --
                                    Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
                                    Kleine freie Männer von Terry Pratchett
                          2. Hej dedlfix,

                            ich habe dein Zitat mal gekürzt:

                            Dann müssen wir jetzt mal Verarbeitung definieren. Das heißt, müssen wir nicht, das definiert Artikel 4: "„Verarbeitung“ [bezeichnet] jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang […] im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das […] das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;"

                            Also ich meine schon, dass Auslesen, Abfragen und/oder Verwenden unbedingt nötig ist, um Webseiten auszuliefern…

                            Marc

                2. Hallo marctrix,

                  Du nimmst die Info ja erst mal an (serverseitig).

                  Tut mir leid, aber das halte ich für eine fehlerhafte Einschätzung. Nach gängigem Verständnis (auch in der Juristerei) erfasse ich keine personenbezogenen Daten, wenn ich die IP nirgendwo logge.

                  Laut Urteil des europäischen Gerichtshofes schon.

                  Du wirfst da Sachen durcheinander. Ja, IPs sind personenbezogene Daten. Ja, die Speicherung unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes. Das habe ich nicht bezweifelt 😀

                  Ich speichere aber keine IP-Adressen. Ich habe deine Auffassung, dass das entgegen nehmen eines IP-Pakets schon unter diese Bestimmungen fällt, denn ich speichere oder verarbeite keine personenbezogenen Daten damit.

                  LG,
                  CK

                  1. Hello,

                    Du wirfst da Sachen durcheinander. Ja, IPs sind personenbezogene Daten.

                    Wie ist denn meine IP?

                    Kannst Du daraus meinen Aufenthaltsort ermitteln?
                    Du hast meine ausdrückliche Genehmigung dafür.

                    Liebe Grüße
                    Tom S.

                    --
                    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
                    Das Leben selbst ist der Sinn.
                    1. Hallo TS,

                      Du wirfst da Sachen durcheinander. Ja, IPs sind personenbezogene Daten.

                      Wie ist denn meine IP?

                      Keine Ahnung. Ich speichere sie ja nicht.

                      Kannst Du daraus meinen Aufenthaltsort ermitteln?

                      Ich nicht. Die Ermittlungsbehörden ggfls schon.

                      LG,
                      CK

                      1. Hej Christian,

                        Kannst Du [aus meiner IP] meinen Aufenthaltsort ermitteln?

                        Ich nicht. Die Ermittlungsbehörden ggfls schon.

                        Nicht nur die. Es ist legal nicht möglich, aber es gibt natürlich schon Möglichkeiten, sich die auf verbrecherische Art und Weise zu beschaffen. Beispielsweise indem man jemanden erpresst, der an die Information kommt, welche IP dir zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Oder durch Bestechung. Oder weil du selber als Admin bei einem Telekom-Anbieter an der Quelle sitzt usw.

                        In Deutschland galt eine IP übrigens genau deshalb nicht als personenbezogenes Datum, weil es nicht legal möglich ist, dadurch auf eine Person zurückzuschließen. Das gilt auch bei anderen Dingen, habe ich mir erklären lassen.

                        Wie gesagt hat der EUGH anders entschieden.

                        Marc

      2. Hej Christian,

        Aber wenn die Seite öffentlich ist, brauchst du auf jeden Fall schon mal Impressum und Datenschutzerklärung.

        Naja, das stimmt nur so halb. Impressum ist notwendig, wenn die Seite „geschäftsmäßig“ betrieben wird (was allerdings sehr schnell der Fall ist, etwa auch wenn man über Themen in seinem Berufsalltag schreibt).

        Oder wenn du über Hamster oder deine Reisen berichtest. Dann betreibst du ein journalistisches Angebot und musst i.d.R. auch einen verantwortlichen benennen.

        Icentex kann ja mal einen Impressums-Assistenten mit seinen Angaben füttern.

        Was die Datenschutzerklärung angeht: ist das so? Auch wenn ich keinerlei Daten erfasse? AFAIK benötigt man dann keine Datenschutzerklärung.

        Dann muss man imho trotzdem sagen, dass man keine Daten sammelt. Aber ein personenbezogenes oder personenbeziehbares Datum bekommst du in jedem Fall (außer jemand nutzt die Anonymität von Tor): die IP.

        Wenn du die nicht loggst, musst du imho das zumindest sagen.

        Marc

        1. Hallo marctrix,

          Oder wenn du über Hamster oder deine Reisen berichtest. Dann betreibst du ein journalistisches Angebot und musst i.d.R. auch einen verantwortlichen benennen.

          Keine Ahnung, ob das tatsächlich zutrifft, aber wie gesagt: das ist schnell der Fall.

          Wenn du die nicht loggst, musst du imho das zumindest sagen.

          Hast du dazu eine Quelle? Meines Wissens nach ist das nicht der Fall.

          LG,
          CK

          1. Hej Christian,

            Wenn du die nicht loggst, musst du imho das zumindest sagen.

            Hast du dazu eine Quelle? Meines Wissens nach ist das nicht der Fall.

            Ich habe mir meine Erklärung von einem Anwalt erstellen lassen und ich sammle keine Daten. Da stehen so Dinge drin wie das folgende:

            Die Nutzung meiner Website ist normalerweise ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf meiner Website personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummern oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit es im konkreten Fall möglich ist, immer auf fakultativer Basis

            Dir kann ja einer eine Mail senden. Um nur ein Beispiel zu nennen.

            Irgendwie kommt man ja immer an Daten, selbst wenn man das nicht will oder gar aktiv vorantreibt.

            Links gibt es freilich tausende, von denen sich leider immer noch viele widersprechen.

            Marc

            1. Aloha ;)

              Ich habe mir meine Erklärung von einem Anwalt erstellen lassen [...]

              Ich stelle mir gerade im Moment den Anwalt vor, der auf eine Kundenanfrage, dass eine xyz-Erklärung geschrieben werden solle, antwortet: Ach, das brauchen Sie doch gar nicht, verwenden Sie ihr Geld besser sinnvoll.

              Mal ganz abgesehen davon, dass selbiger Anwalt dann haftbar wäre, falls ein Gericht das mal anders befindet (und Urteile gibts ja im Moment kaum welche / keine): Never gonna happen.

              Grüße,

              RIDER

              --
              Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
              # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # Selfcode: sh:) fo:) ch:| rl:) br:^ n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[
              1. Hej Camping_RIDER,

                Ich habe mir meine Erklärung von einem Anwalt erstellen lassen [...]

                Ich stelle mir gerade im Moment den Anwalt vor, der auf eine Kundenanfrage, dass eine xyz-Erklärung geschrieben werden solle, antwortet: Ach, das brauchen Sie doch gar nicht, verwenden Sie ihr Geld besser sinnvoll.

                Mal ganz abgesehen davon, dass selbiger Anwalt dann haftbar wäre, falls ein Gericht das mal anders befindet

                Insofern sage ich ja auch immer dazu: wenn der Anwalt die erstellt, haftet er auch dafür. Dass der Anwalt die erstellt hat ist also keine Garantie, dass die Datenschutzerklärung allen Klagen standhalten wird, sondern eher eine Versicherung.

                In der Praxis scheinen Webseiten, die im Impressum bereits einen juristischen Beistand benennen, so gut wie nie abgemahnt zu werden. Schließlich will man keinen Rechtsstreit, sondern mal eben auf die Schnelle ein paar Mark mitnehmen. Also auch hier eher eine Versicherung mit einer einmal-Rate als ein juristisch wasserdichter Schutz.

                Praktisch zählt dann eh nur, dass ich nicht zahlen muss. Und das erreiche ich (immer noch) Miene Meinung nach nur mit Anwalt.

                Ob einem das ein paar hundert Euro wert ist, hängt von jedem und auch vom speziellen Projekt ab. Es gibt ja durchaus provokative Web-Projekte…

                Marc

                1. Aloha ;)

                  Mal ganz abgesehen davon, dass selbiger Anwalt dann haftbar wäre, falls ein Gericht das mal anders befindet

                  Insofern sage ich ja auch immer dazu: wenn der Anwalt die erstellt, haftet er auch dafür. Dass der Anwalt die erstellt hat ist also keine Garantie, dass die Datenschutzerklärung allen Klagen standhalten wird, sondern eher eine Versicherung.

                  Du hast mit deinen Ausführungen völlig recht - darauf wollte ich aber jetzt gar nicht hinaus. Mir gings im Moment nur darum, dass der Umstand, dass der beauftragte Anwalt dir eine geschrieben hat, kein Indiz dafür ist, dass man eine braucht.

                  Grüße,

                  RIDER

                  --
                  Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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                  1. Hej Camping_RIDER,

                    Du hast mit deinen Ausführungen völlig recht - darauf wollte ich aber jetzt gar nicht hinaus. Mir gings im Moment nur darum, dass der Umstand, dass der beauftragte Anwalt dir eine geschrieben hat, kein Indiz dafür ist, dass man eine braucht.

                    Es beweist aber auch nicht, dass man keine braucht. Also sind wir wieder bei der Risiko-Bereitschaft eines Anbieters.

                    Marc

                    1. Aloha ;)

                      Du hast mit deinen Ausführungen völlig recht - darauf wollte ich aber jetzt gar nicht hinaus. Mir gings im Moment nur darum, dass der Umstand, dass der beauftragte Anwalt dir eine geschrieben hat, kein Indiz dafür ist, dass man eine braucht.

                      Es beweist aber auch nicht, dass man keine braucht.

                      Selbstverständlich.

                      Also sind wir wieder bei der Risiko-Bereitschaft eines Anbieters.

                      Auch da von mir keine Widerrede.

                      Grüße,

                      RIDER

                      --
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  4. hallo

    Hey Community!

    Da dies ja ein Scriptforum ist, dachte ich mir manche kennen sich mit dem erstellen von Websites auch aus. Ich bin gerade im Praktikum von der Schule aus und soll eine Website in Jimdo machen, das ist schon einmal gut für mich, denn eine Website nur im Editor wird schwierig für meine Basic HTML Künste. Habt ihr ein paar Tipps, was wollt ihr für Content auf der Website, was wollt ihr für Funktionen etc, vielleicht ist dies das falsche Forum dafür, wenn ja tut es mir leid ^^.

    Ich kann dir folgenden Inhalt vorschlagen:

    Schreibe eine Kritik zu diesem Tutorial https://beat-stoecklin.ch/pub/webdesign_kiss_tutorial.html Und sende mir dann den Link.