Die Artikel bezüglich Nichtauslieferung gelten unabhängig vom Aufenthaltsort des Staatsbürgers und unabhängig von in anderen Staaten geltenden Gesetzen.
Naja. Wenn Du deutscher Staatsbürger bist und trotz einer Anklage in den USA in, sagen wir mal, Mexiko Urlaub machst oder in Neuseeland wohnst, dann liefert Dich Mexiko oder Neuseeland (denken wir an Gravenreuths fettleibigen und kriminellen Helfer Kim[ble] Schmitz) ganz trocken aus, weil in Mexiko oder Neuseeland das bundesteutonische Grundgesetz nicht gilt.
Abgesehen davon, dass germanoteutonische Innen- und Justizminister, wie auch Beamte (Richter eingeschlossen) aus deren Verantwortungsbereich, von ebendiesen auch nicht viel halten und es nicht beachten wollen.