ursus contionabundo: Anwaltswahl...

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Ob ich mal Anwaltlich dagegen vorgehen muss?

Wenn Du "gerichtlich" dagegen vorgehen willst wird Dir jeder auch nur halbwegs brauchbare Anwalt zum Preis seiner Beratungsgebühr sagen, dass Du mit dem Ansinnen scheitern wirst und was das kostet. Tut er das nicht verpetz ihn bei mir als üblen Abzocker…

Aber OK, ich werde dieses am Montag mit Herrn Christian Solmecke klären was man dagegen machen kann.

Ich seh ihn schon, wie er auf Youtube berichtet:

Gegen unseren Rat bestand ein Mandant darauf, einen Verein zu verklagen der das SelfHTML-Forum betreibt und in seinen Teilnahmebedingungen eindeutig stehen hatte, dass

  • Postings mit eindeutig strafrechtlich relevantem Inhalt (z.B. Aufforderung zu Straftaten, Anbieten von Raubkopien, Volksverhetzung)
  • Postings, die eindeutig keinem anderen Zweck dienen, als den Forumsbetrieb nachhaltig zu stören (z.B. wiederholte Sinnlospostings)
  • Postings, die einen groben Verstoß gegen die Forumskultur darstellen
  • Reine Werbung (Spam)
  • Aufdringliche Werbung (z. B. in der Signatur), auch wenn der übrige Inhalt des Postings nicht der Werbung dient
  • Beleidigende oder verunglimpfende Postings
  • Postings von Personen, denen gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen wurde

gelöscht werden.

Gemäß unserer Einschätzung scheiterte der beratungsresistente Mandant in allen angerufenen Instanzen.