Emil: BLog-Artikel zum Thema Tracking

Beitrag lesen

Hello,

haben wir eigentlich schon irgendwo ein Beispiel für eine "DSGVO Infoseite"?

Wie bereits angemerkt, wenn DNT in DSGVO nicht einmal erwähnt wird ist es wohl im Sinne Datenschutz bedeutungslos.

Das sehe ich anders. Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung" des Besuchers. Wenn der Besucher in seinem Browser nun das DNT-Flag gesetzt hat, bedeutet dies zunächst einmal eine generelle (aktive) Ablehnung.

Demnach wäre wohl kein DNT Flag eine aktive Zustimmung!? Im Übrigen ist DNT und DSGVO kein Henne Ei Problem. Die DNT Diskussion ist um Jahre älter als das letzte Release der DSGVO.

MFG