TS: BLog-Artikel zum Thema Tracking

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Hello,

Hello,

haben wir eigentlich schon irgendwo ein Beispiel für eine "DSGVO Infoseite"?

Wie bereits angemerkt, wenn DNT in DSGVO nicht einmal erwähnt wird ist es wohl im Sinne Datenschutz bedeutungslos.

Das sehe ich anders. Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung" des Besuchers. Wenn der Besucher in seinem Browser nun das DNT-Flag gesetzt hat, bedeutet dies zunächst einmal eine generelle (aktive) Ablehnung.

Demnach wäre wohl kein DNT Flag eine aktive Zustimmung!?

Nur in soweit, wie ein Nichtbesuch der Seite auch eine Zustimmung bedeuten würde.

Im Übrigen ist DNT und DSGVO kein Henne Ein Problem. Die DNT Diskussion ist um Jahre älter als das letzte Release der DSGVO.

Das stimmt. Man hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, eine generelle Willensbekundung abzugeben und hat anschließend ein (nahezu) passendes Gesetz dazu geschaffen.

Carl Benz hat auch einmal erst die technischen Voraussetzungen geschaffen, die Welt mit Motorwagen zu bereisen, und später hat man dann die ABEs und did StVo geschaffen.

Insofern sehe ich da keinen Widerspruch.

Glück Auf
Tom vom Berg

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