Hello,
Folgende Möglichkeiten gäbe es:
- Ladenlokal: example.com / Online-Shop: shop.example.com / Subdomain
Nur ein Impressum erforderlich, dennoch gute Trennung durch same-domain-policy.
Verstehe ich jetzt nicht.
Das sind technisch zwei unabhängige Domains und bezüglich SEO vermutlich auch, machen also doppelte SEO-Arbeit.
Wie das rechtlich zu bewerten ist, wird von der Ausgestaltung des/der Angebote/s abhängig sein.
Ein Onlineshop will intensiv gepflegt sein, wenn er Erfolg haben soll. Darum würde ich ihn mit seiner Distributionsseite (kundenseitig) immer ausgliedern und vermutlich sogar "verpachten" (Beteiligungsmodell, Franchise, o. ä.). Der Einkauf kann ja trotzdem eng an das Ladengeschäft/die gemeinsame Einkaufsgesellschaft gekoppelt werden.
Die Gründung einer eigenständigen Kapitalgesellschaft ist heutzutage durch die UG-Regelungen im GmbHGes nicht mehr teuer und schwierig. Der Betrieb benötigt aber WoMen-Power.
Es ist außerdem sehr schwer, streng personalisierte Produkte per Onlineshop zu verkaufen. Ein Brautkleid für 3.000€ sollte schon passen.
Eine Plattform für second hand Brautkleider wäre doch eine Idee. Die könnte dann die erfolglosen Käuferinnen ins Hauptgeschäft routen für Neuware :-)
Glück Auf
Tom vom Berg
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
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