Hallo,
ich komme mit dem Text nicht so ganz klar. Einerseits muss der Webseitenbetreiber darauf hinweisen, was ja ohnehin schon etliche in ihrer Datenschutzverordnung tun und ob bei den anderen jetzt noch ein Punkt dazu komm... Stört doch eh kaum einen, die klicken sowieso alles ungelesen an. Wäre das dann juristisch in Ordnung, wenn der Likebutton dann ein weiterer Punkt innerhalb der Datenschutzvereinbarung ist?
Und, der Gerichtshof sagt auch "Für die Datenverarbeitung, die Facebook nach der Übermittlung der Daten vornimmt, sei die Website aber nicht verantwortlich. Denn Fashion ID entscheide nicht über Zwecke und Mittel dieser Vorgänge."
Sehe ich zwar auch so, objektiv und sehr überspitzt betrachtet und mich selbst hinterfrage, hmmm... wenn ich also wissentlich einem Menschen ohne Führerschein mein Auto zur Verfügung stelle, stehe ich da nicht auch in der Verantwortung?
lg.