Lisa: EuGH: Auch Websites beim Like-Button mit in der Verantwortung

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Wohl nicht, Du brauchst die ZUSTIMMUNG vor der Aktion. Nicht etwa den Hinweis in der Datenschutzerklärung, dass Du die Übertragung der persönlichen Daten an Facebook veranlasst hast.

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meinte damit Seiten, deren Benutzung eine Akzeptierung (also Klick, nicht nur Link) der dort vorhandenen Datenschutzvereinbarung voraussetzt. Wie sieht das dann aus?