Rolf B: DSGVO, HTTP-Status, Unauthorized Post2Host

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Hallo Martin,

das Thema ist knifflig. Wie immer, wenn Juristen am Werk waren.

Es gibt das EuGH-Urteil vom 19.10.2016, Az. C-582/14, wonach IP-Adressen personenbezogen sind, wenn der Seitenbetreiber „über "rechtliche Mittel" verfügt, die ihm die Bestimmung der hinter der IP-Adresse stehenden Person grundsätzlich ermöglichen“. Ganz egal, ob er es de facto auch tut oder nicht.

Andererseits erlaubt das Telemediengesetz die Speicherung von personenbezogenen Daten, wie der IP, nur für die Dauer des Seitenbesuchs. Bei einer Abweisung ist der Besuch mit Senden des Error-Codes zu Ende.

Hier steht noch, dass §100 TKG (Telekommunikationsgesetz) erlaubt, Daten zur Abwehr von Störungen sieben Tage aufzubewahren. D.h. ob man einen Bann länger als 7 Tage aufrecht erhalten darf, wäre für mich zweifelhaft.

Disclaimer: Der gesunde Menschenverstand endet, sobald ein Anwalt ins Spiel kommt. Deshalb sollte man bei juristischen Fragen einen Anwalt hinzuziehen. Der weiß, wie seine Kameraden denken.

Rolf

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