Hallo lup,
Es ist nicht verboten, an verschlossene Türen im öffentlichen Raum zu klopfen.
Wunderbar. Du hast messerscharf zwischen wichtigem und unwichtigem differenziert, und das wichtige ignoriert.
Wenn an einer Türe "Zutritt nur für Befugte" steht und irgendwer vier Tage lang sechsmal pro Tag anklopft, wird das "Hau ab!" irgendwann deutlich lauter. Aus dem Anklopfen wird dann nämlich Besitzstörung. Soviel zu deinem Vergleichsbild.
dass du es aus zu hinterfragenden Gelüsten gezielt darauf anlegst, irgendwelche armseligen Trottel vor Gericht zu zerren.
Diese "armseligen Trottel" stören den Betrieb von Toms Technik. Weißt Du was Tom da tut? Weißt Du, welche Typen ihm weshalb in seine Responder hineingrätschen? Weißt Du, welche Betriebsgefährdung davon ausgeht? Vermutlich nicht. Ich auch nicht. Ob Toms Reaktion fragwürdig ist, können wir überhaupt nicht beurteilen und sollten ihm deshalb auch nichts unterstellen.
Abmahnung. Nee, wirklich…
Wenn sein Betrieb gefährdet wird: doch, genau so.
automatisiert mittels iptables im Orkus landen
Die Frage war doch genau diese: Wie macht man das juristisch so wasserdicht, dass man nicht angreifbar ist.
Rolf
sumpsi - posui - clusi