Der Martin: DSGVO, HTTP-Status, Unauthorized Post2Host

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Hallo Rolf,

if (TRUE) ... Nur was??

Genau an der Stelle habe ich mir auch am kahlen Kopf gekratzt. Ich habe das Urteil nicht gelesen, nur die verlinkte Seite.

ja, ich auch.

Ich denke, es geht darum, ob man im Stande ist, ohne richterliche Anordnung die IP einem Menschen zuzuordnen.

Siehste, so würde ich die Aussage auch eher interpretieren.
Dann wäre ich aber plötzlich bei if (FALSE), und es wäre immer noch unsinnig, die Bedingung überhaupt zu formulieren.

Schlüsselwort ist aber wieder "ich denke". Siehe oben...

"Ich denke, also bin ich ... hier falsch."

Mann, wenn ich noch an die endlosen Diskussionen um den "CSS-Kopierschutz" bei DVDs denke. Kopien von Bild- und Tonträgern für rein private Zwecke anzufertigen, ist erlaubt, aber nicht das Umgehen eines "technisch wirksamen Kopierschutzes".
Nur wie wirksam ist ein Kopierschutz, den man nicht einmal bemerkt? Auf einem Linux-PC genügt es nämlich, einfach eine allgemein anerkannte und millionenfach verbreitete Software zu installieren (wenn sie nicht im Basispaket der Distro eh schon enthalten ist). Schon ist die libdvdcss systemweit verfügbar, und andere Programme wie etwa Brasero benutzen sie ganz selbstverständlich mit - ohne dass ich als Nutzer überhaupt etwas davon ahne.

Kopfschüttelnde Grüße,
 Martin

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