TS: DSGVO, HTTP-Status, Unauthorized Post2Host

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Hello,

if (TRUE) ... Nur was??

Genau an der Stelle habe ich mir auch am kahlen Kopf gekratzt. Ich habe das Urteil nicht gelesen, nur die verlinkte Seite. Ich denke, es geht darum, ob man im Stande ist, ohne richterliche Anordnung die IP einem Menschen zuzuordnen.

Da werden wir jetzt mal ganz spitzfindig und sagen, solange der Typ den Chip nicht unter der Haut (fest am/im Körper) trägt, kann man die IP bestenfalls irgendwelchen Geräten zuordnen. Vielleicht hat da ja jemand fünf bis zehn Jahre vorausgedacht?

Man weiß ja nicht, was die AfD so vor hat, wenn sie im September Sachsen übernimmt...

Glück Auf
Tom vom Berg

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