Hallo Gunnar Bittersmann,
Damit bekommen sie die Erlaubnis des Adressbuchbesitzers,
Ja.
nicht aber die Erlaubnis der Personen, um deren Daten es hier geht. Hat der Adressbuchbesitzer die Erlaubnis der Personen, ihre Daten an Facebook o.a. herauszugeben
Die DSGVO gilt mW nicht für Privatpersonen.
Bis demnächst
Matthias
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Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
¯\_(ツ)_/¯
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