Hallo,
Die DSGVO gilt mW nicht für Privatpersonen.
das habe ich noch nicht nachgeprüft; das nach wie vor gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) allerdings schon. Da heißt es in §1 Anwendungsbereich:
"Für nichtöffentliche Stellen gilt dieses Gesetz [...] es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten."
Die Nutzung von facebook zur persönlichen Kontaktpflege und "zum Spaß" fällt damit vermutlich unter die Klausel "es sei denn"; sobald aber auch geschäftliche Interessen mit einfließen, gilt auch das BDSG.
Schönen Feiertag (dort, wo's einer ist),
Martin
--
Ein Tag, an dem du nicht wenigstens einmal gelacht hast, ist ein verlorener Tag.
Ein Tag, an dem du nicht wenigstens einmal gelacht hast, ist ein verlorener Tag.