Hallo
Die DSGVO gilt mW nicht für Privatpersonen.
das habe ich noch nicht nachgeprüft; das nach wie vor gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) allerdings schon. Da heißt es in §1 Anwendungsbereich:
"Für nichtöffentliche Stellen gilt dieses Gesetz [...] es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten."
Eine gleichartige Regel gibt es auch in der DSGVO.
Tschö, Auge
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Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett
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