pl: Einträge löschen

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Im Sinne der Datensparsamkeit (DSGVO).

Genau! Man muss diese Sache nämlich genau andersherum anfassen! Solange es um die Datenerhebung (Stammdatenerfassung) geht, darf ein Kunde auch seine Daten bearbeiten oder löschen.

Aber ab dem Zeitpunkt, ab dem es zu einem Kunden einen Geschäftsvorgang gibt, darf an den Stammdaten nichts mehr geändert werden, da wird ein Attribut gesetzt und fertig. MFG