ursus contionabundo: Euer kleines Rechtsproblem ...

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Aloha ;)

Aber nur fast: über (belegbare) Fakten darf man berichten.

Meinst Du? Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Hat jemand behauptet, dass man Fakten in ehrverletzender Weise aufbereiten oder vortragen muss?

Wenn man den obigen Satz nur genügend würdigt, dann steht da "über (belegbare) Fakten darf man berichten". Insofern beantworte ich Deine Frage mit "Nein, das man das muss hat niemand behauptet - ich schon gar nicht!"

Man kann auch Kritik wertschätzend formulieren und man kann auch durchaus jemandes Mängel mit entsprechenden Faktenbelegen öffentlich machen, ohne dabei in den Bereich einer Beleidigung zu geraten.

Das Problem hieran ist, das sich mancher schon durch den bloßen Vortrag von wahren Tatsachen, selbst durch die wertschätzende Anrede "Allerwertester Herr …" schwer, geradezu "bis aufs Blut" beleidigt fühlt. In den Fällen meiner öffentlichen Berichte nachdem er die wahren Tatsachen selbst ganz bewusst - allerdings in dem Irrglaube, dass das schon keiner mitbekommt und/oder dass er solche Berichte durch den Missbrauch der Gerichte unterdrücken könnte - geschaffen hat. Mein Thema ist dann, wie einfach dieser Missbrauch ist - weil das Handeln (viel zu) vieler RichterInnen längst nicht dem entspricht, was der bisher nicht betroffene Bürger von "Organen der Rechtspflege" erwartet.

Ich bin mir übrigens, gerade im Hinblick auf die obige Unterstellung sicher, dass so manche Bewertung erfolgt ohne dass der Bewertende gelesen (geschweige denn verstanden!) hat, was er bewertet.