Guten Tag,
ich habe eine Mail eines Recruiters erhalten, der über 500 Email-Adressen im CC angegeben hatte - teils mit Klarnamen (wie in meinem Fall). Der Anbieter ist sich über den Fehler bewusst und hat sich anschließend entschuldigt.
- Ist dies ein Verstoß gegen die DSGVO?
- Kann man öffentlich einsehen, ob die Firma ggfs. der Benachrichtigungspflicht nachgekommen ist?
- Wenn (1) zutrifft, und (2) nicht möglich ist oder die Firma es nicht gemeldet hat, wäre der nächste Schritt dann den Verstoß der Bundesnetzagentur zu melden?
Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen, markk