Auge: DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden

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Hallo

Das gleiche Problem: Auch du gibst zu, nicht zu wissen, was hier genau passiert ist, holst aber gleich die Facebook-Keule mit millionenfachen Vergehen in wiederholten Fällen hervor.

Überhaupt kein Problem. Wenn uns markk nicht anlügt, gibt es einen belegbaren Gesetzesverstoß …

Was soll das? Was soll dieses Übertreiben, dieses hysterische Pochen auf noch jedes einzelne Komma des Gesetzbuches, alleine auf Vermutungen und nicht belegbaren Behauptungen?

… und nicht „Vermutungen“ und „nicht belegbare[…] Behauptungen“. Also hör auf, das hier bis ins Nichts herunterzuspielen.

… was ich als Begünstigung bezeichne, ist die Forderung jede Verfehlung durch Anzeige ohne weitere Rücksicht verfolgen zu lassen.

Diese Forderung wurde hier nirgends aufgestellt.

Sinn einer Strafverfolgung kann nur sein, dass die Verfehlung nicht wiederholt wird. Hat der Täter dies schon im Vorfeld eingesehen (was man aus einer ehrlichen Entschuldigung lesen sollte), kann die weitere Strafverfolgung überflüssig sein, und zwar in Abhängigkeit vom nachweisbaren Schaden.

Eben, kann. Und wenn wir die Ehrlichkeit der Entschuldigung voaussetzen, wird sie es wohl auch, das hängt von markks Entscheidung ab. Aber schlussendlich beurteilen können wir das nicht. Nicht ich und auch nicht du. Wie du selbst sagtest, sind dazu Gerichte da (und im Falle Datenschutz zuvörderst Behörden), mithin Institutionen, die nicht tätig werden, wenn ihnen ein Verstoß nicht bekannt gemacht wird. Das hieße übrigens in allerletzter Konsequenz, alles anzuzeigen. Wie wir festgestellt haben, ein Zustand, den keiner hier will.

Ob es in diesem Fall überhaupt zu einer Anzeige kommt, entscheidet also bestenfalls markk. Zur Abwägung auf die erfolgte Nachfrage gehört aber nicht nur, zu sagen, dass der Fall so schlimm nicht ist (Umfang weit weg von Facebook) und sich der Verursacher ja entschuldigt hat (was ja durchaus anerkannt werden kann), sondern eben auch, dass eine nicht erfolgte Meldung ein eventuelles prinzipielles andauerndes Problem verbirgt. Das sollte im Entscheidungsprozess nicht verschwiegen werden.

Vielleicht - ja, das ist wieder Spekulation, aber die paar Berichte über Ermittlungen der Datenschutzbehörden, die ich hier und da in journalistischer Aufarbeitung lesen konnte, legen das für mich nahe – ist dem Verursacher ja geholfen, wenn die Behörde den Betrieb prüft und diese Prüfung zu Verbesserungen im Arbeitsablauf und in der Mitarbeiterschulung führt. Zudem ist selbst bei einer Anzeige, so sie denn schlussendlich überhaupt erfolgen sollte, keineswegs sicher, dass es zu einer Bestrafung kommt. Ermittlungen können eingestellt werden, passiert ja auch oft genug.

Tschö, Auge

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Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
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DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden

markk
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