marctrix: DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden

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Hej Christian,

Sicherlich ist eine Anzeige irgendwann der richtige Schritt (etwa wenn der Absender sich uneinsichtig zeigt oder wenn es mehrfach passiert),

Wie willst du das feststellen? Vielleicht is es ein netter Kerl, dem du gerne glaubst, der aber keinen Bock hat sich um so etwas zu kümmern?

Welche Maßnahmen hat er eingeleitet? Stellt er Prozesse und/ oder liebgewonnene Gewohnheiten um, um das zukünftig zu vermeiden? Oder verfährt er aus Gleichgültigkeit weiter wie bisher?

aber jeder macht Fehler und gerade diese Empfänger-im-To-Header-Geschichte passiert vielen Leuten leicht, denn im Geschäftsumfeld wird oft mit Absicht so kommuniziert: so wissen alle Gesprächspartner, wer diese Email lesen wird.

Wenn das öfters vorkommt, dann waren die Mitarbeiter u.U. nicht entsprechend geschult (was ist To, CC, BCC, wie richte ich Listen ein (wo dann nur der Listen-Name statt einzelner Personen) im Empfänger-Feld steht usw., fand im Betrieb eine Sensibilisierung für den Datenschutz statt?

Die Übertragung in die Kommunikation mit Kunden bzw allgemein nach außen passiert da halt einfach schnell.

Dem kann man entgegenwirken. Siehe oben.

Und von der Notwendigkeit, den technischen Unterschied zwischen To, Cc und Bcc zu verstehen, will ich gar nicht erst anfangen.

Aber genau da muss man ansetzen (s.o.) — wenn sich das fehlende Wissen um so etwas als Grund herauskristallisiert, dann ist das doch ein guter Ansatzpunkt.

Bei anderen Vergehen würde meine Einschätzung vielleicht anders ausfallen, aber hier geht es nicht um Google oder Facebook, sondern um diesen spezifischen Vorfall.

Ich kann dieser Einschätzung immer noch nicht. Du erfährst in den meisten Fällen gar nicht, ob es sich um einen wiederholt auftretenden Fehler handelt.

Hier geht es auch um einen Recruiter, der in dieser Hinsicht besondere Vorsicht walten lassen sollte. Was wenn zwei oder mehr Personen in der Empfängerliste aus derselben Firmen arbeiten? Da stelle ich in XING oder wo auch immer ausdrücklich ein, dass meine Firma nichts von meinem Jobwechsel-Wunsch erfahren soll und dann bekommt mein Vorgesetzter so von der Sache Wind (gut ich weiß dann auch, dass der Chef auch weg will).

Ehrlich, ich mag immer weniger Leuten irgendetwas anvertrauen. Und das liegt daran, dass gegebene Versprechen massenweise aus Gleichgültigkeit oder Absicht nicht eingehalten werden.

An der Gleichgültigkeit kann man durch eine Meldung etwas ändern. Die Bußgelder sind dermaßen moderat (wie gesagt oft wird keine verhängt, sondern man kommt noch in den meisten Fällen mit einer Ermahnung davon), dass mir das als angemessen erscheint. Auch die Behörde selber nimmt ja eine Einschätzung der Schwere des angezeigten Vergehens vor.

Und auch wenn ich es mehrfach gesagt habe: nur die weiß, ob jemand mit so etwas öfters auffällt. Du erfährst das einfach nicht.

Und ja, ich nehme auch eine Einzelfall-Betrachtung vor. So habe ich in einem Verein das neue Vorstands-Mitglied, das den Rundbrief schreibt, bei einem ähnlichen Vorfall selber geschult und sensibilisiert.

Würde ich bei dem Recruiter auch machen, da aber bezahlt und wüsste dann auch, dass er sich drum gekümmert hat. In dem Fall würde ich selbstverständlich nicht melden!

Fehler können passieren. Aber du hast hier selber einen methodischen Fehler beschrieben, der sich abstellen lässt. Das sollte bitte auch getan werden.

Ansonsten wächst nur das Misstrauen, dass man niemand sich mehr an seine zusagen hält.

Marc

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Ceterum censeo Google esse delendam
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DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden

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