Christian Kruse: DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden

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Hallo marctrix,

Nein, das ist nicht schlüssig, sondern eine Übertreibung oder von mir aus auch Zuspitzung. Das Leben ist nicht schwarz oder weiß, sondern es beinhaltet eine Menge Graustufen. Dass man kleine Vergehen im Einzelfall lieber ohne Behörden handhabt heisst nicht, dass es nicht richtig ist den Wiederholungsfall oder schwere Vergehen zur Anzeige zu bringen.

Mir scheint, du legst jetzt die Pingeligkeit an den Tag, die Du Auge und mir vorwirfst, aber das mag täuschen.

Ich glaube eher, wir reden aneinander vorbei. Dein später im Posting postuliertes „Lass mal den Leuten ihr eigenes, emotionales Rechtsgefühl“ ist doch genau das, worauf ich hinaus wollte. Die Gesellschaft wird nicht aufhören Verbrechen zu verfolgen, weil ich es als anschwärzen empfinde, wenn so ein Fall angezeigt würde.

Was anderes (und ich hoffe, das macht den Fall dann doch wieder interessant): darf/ muss man jedes schwere Vergehen zur Anzeige bringen? Meine Urgroßmutter hat einen Bankräuber anhand seiner Art sich zu bewegen sofort in einer Videoaufzeichnung erkannt. Der hatte kurz nach dem Krieg sich so den Grundstein für ein Eigenheim gelegt. Es wurde niemand verletzt, die Summe war vergleichsweise bescheiden, die Urgroßmutter kannte den Mann und gönnte es ihm aufgrund seiner persönlichen Geschichte.

Eine echte Einzelfall-Betrachtung, die allerdings sie anstelle eines Gerichtes vorgenommen hat.

Bei dem Bankraub gab es keine Verletzten (es ist fraglich, ob der Räuber überhaupt eine funktionsfähige Waffe hatte).

Hat sie richtig gehandelt oder falsch. Ab wann ist etwas eine große Straftat?

Ich persönlich halte es nach den vorliegenden Umständen für falsch, den Mann nicht anzuzeigen. Aber die Informationen sind auch noch sehr dürftig. Z.B. würde es meine Sichtweise maßgeblich beeinflussen wenn der Mann eine Familie zu ernähren hätte oder wenn bekannt wäre, ob andere Menschen dadurch geschädigt wurden.

Wer entscheidet das für wen? Ich meine jeder sollte das für sich selber und nur mit seinem Gewissen entscheiden. Und wie wir bereits vorher festgestellt haben, sind unterschiedliche Standpunkte durchaus zulässig.

Das sehe ich auch so. Dieses Recht wollte ich auch keinem absprechen. Z.B. hätte ich bei einer Anzeige innerhalb der Familie deutlich stärkere Hemmungen als bei einem Fremden.

Als jemand, der erwägt, ob und wie er möglichst sparsam mit seinen Daten umgehen kann, ist es schon eine sehr unangenehme Geschichte, wenn Daten, von denen ich das nicht auch noch gerade in einem Umfeld veröffentlicht werden, wo ich die nicht veröffentlich sehen will.

Das ist für mich nachvollziehbar, denn das geht mir ähnlich. Der Punkt, wo es für mich schwierig wird, ist die Meldung bei der Behörde.

Da wo man sich in seinem persönlich-individuellem Recht besonders stark betroffen fühlt (das muss nicht einmal rational nachvollziehbar sein), reagiert man eher.

Eine Reaktion muss aber halt nicht immer eine Anzeige sein. Ich persönlich hätte dem Recruiter einen bitterbösen Brief geschrieben (oder ihn am Telefon zur Schnecke gemacht), denn mir ist ja kein Schaden entstanden.

Was dein Argument bzgl des Schadens an anderen Personen angeht: es liegt nicht an mir zu beurteilen, ob die andere Person ausreichend geschädigt wurde, dass es eine Anzeige rechtfertigt. Die andere Person ist ein mündiger Bürger, dem ich das Recht das selber zu entscheiden nicht absprechen möchte.

Da steckt also Deine Persönlichkeit drin und etwas, wo du drauf reagierst. 😂

Natürlich, das habe ich nie bestritten 😉 aber ich habe dich nicht angezeigt, oder? 😝

Mein Bedürfnis in Bezug auf Datenschutz ist offensichtlich höher als Deines.

Nein, das denke ich nicht. Nur dein Umgang mit Verstößen ist ein anderer.

Die Frage ist: kannst du damit leben? 😉

Habe ich denn eine Wahl? 😂

LG,
CK

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DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden

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