Raketenrechtsausleger: Permission denied beim PHP/MySQL Load into Table

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Hm.

1. Streng formale Auslegung:

Im Machwerk wird nur verlangt, dass die Namensnennung („Hinweise auf den Autor“) "nicht entfernt" wird. Dieser muss also bei Zitaten nicht genannt werden.

Die CC-BY-SA 3.0 (de) des Wikis verlangt hingegen eine explizite Namensnennung. Demnach wäre es - rein formal - ein Vertoß gegen den Passus „Sie … dürfen Sie es nicht unter eine Lizenz stellen, welche die Empfänger schlechter stellt als diese Lizenz“, wenn das Machwerk oder Teile daraus unter der CC-BY-SA 3.0 (de) verbreitet würden. Aber § 3 der Lizenz des Machwerks verlangt nach einer Würdigung:

2. Blick auf den „erkennbaren Wille des Erklärenden“:

Der Autor des Machwerks gewährt in dessen §3 nämlich gerade explizit das Recht, eine eigene Lizenz zu verwenden, worunter die CC-BY-SA 3.0 (de) fallen könnte. Naturgemäß unterscheidet sich eine andere Lizenz aber stets vom Original. Das „nicht schlechter stellt als diese Lizenz“ ist also auszulegen, wobei auf den „erkennbaren Wille des Erklärenden“ abzustellen ist: Hier kommt also der Kern der Willenserklärung zum Tragen: Beide Lizenzen ermöglichen sehr weitgehend die vollständige oder teilweise Weitergabe sowie die Bearbeitung und wollen lediglich unterbinden, dass sich der Weiterverbreiter mit fremden Federn schmückt. Auf die Feinheiten der Namensnennung, welche die Lizenz "CC-BY-SA 3.0 (de)" umfassender regelt, kommt es dem Autor des „Machwerks“ hingegen ganz offensichtlich nicht an.

3. Summa Summarum:

Die Lizenzen sind „kerngleich“. Leichte Abweichungen sind durch das Erlauben eigener Lizenzen gestattet, die strengeren Regeln zur Namensnennung aus CC-BY-SA 3.0 (de) führen allenfalls nur zu einer unbeachtlichen Schlechterstellung der späteren Empfänger - welche sich übrigens ohnehin auf die originale Lizenz berufen könnten. Die Eingangsfrage „Würde die Anpassung und Veröffentlichung des Machwerks im Wiki oder Blog gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen“ ist demnach ganz klar mit „Nein“ zu beantworten.