Henry: DSGVO und reale Erlebnisse

Hallo,

nur mal ein aktuelles Fallbeispiel, welche seltsamen Blüten die DSGVO treibt.

Meine Tochter hat gestern eine unabhängige 1&1 Filiale aufgesucht um dort einen DSL-Vertrag abzuschließen. Das hätte sie auch online machen können, aber persönlicher Berater ist ja immer ganz nett, sollte man meinen. Wie der Zufall es wollte, funktionierte vor Ort dann aber nicht die Webseite von 1&1, weshalb der Vertriebler (der nebenbei absolut nett ist und nichts dafür kann) dann den Abschluss telefonisch erledigte. Das geschah, und das ist einer der Punkte, völlig ohne sprachliche Kommunikation mit meiner Tochter. Dabei rauskommen sollte folgendes Angebot:

*Quelle 1&1 Young Tarif (Warenkorb Endbetrag, vor Kundebestalldateneingabe)

Jetzt stellten sich im Nachhinein aber mehrere Probleme. Es wurde einfach ein kostenpflichtiges Nortonzusatzpaket gebucht, was nicht dabei gehörte. Ebenso erscheint eine zusätzliche Einrichtungsgebühr von 69,95. Das wollte ich natürlich geändert wissen und kontaktierten 1&1 telefonisch. Zunächst den Vertriebler der von 1&1 aber die Aussage bekam: "Er darf da nichts ändern, wegen DSGVO, die dürfen mit ihm nicht darüber sprechen, nur mit meiner Tochter." Mir erging es ebenso als ich da anrief. Also wohlgemerkt, bestellen ohne persönlichen Kontakt, kein Problem, Reklamationen dank DSGVO nicht möglich, nur durch meine Tochter, obwohl die ja auch nicht wissen ob das dann wirklcih meine Tochter am Telefon ist, also Augenwischerei um extra Steine in den Weg zu legen.

Nebenbei, es ist auch, m.M.n. nicht nur Irreführung, sondern schon Betrug im Warenkorb einen Endpreis anzuzeigen, aber erst (ohne weiteren Hinweis) nachdem man bestellt hat, also alle seine persönlichen Daten eingegeben hat (was sagt DSGVO dazu) noch zusätzliche 69,95 zu verlangen.

Wie auch immer, ich finde diesen, in meinen Augen, missbräuchlichen Umgang mit der DSGVO um seine eigenen Vorteile zu erzwingen, absolut contraire zum gedachten Ansatz, also Vorteil des Konsumenten. Und das scheint kein Einzelfall zu sein, findet auch bei anderen Unternehmen/Branchen statt.

Gruss
Henry

--
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
  1. Hallo

    Wie auch immer, ich finde diesen, in meinen Augen, missbräuchlichen Umgang mit der DSGVO um seine eigenen Vorteile zu erzwingen, absolut contraire zum gedachten Ansatz

    Und ich finde den Zusammenhang zur DSGVO nicht.

    Weder wurden die unerwarteten zusätzlichen Kosten durch die DSGVO verursacht, noch wurde ein Verbot, dir ohne Vollmacht Auskunft über den Vertrag einer anderen Person (hier deiner Tochter) zu geben, mit der DSGVO eingeführt. Das gab es schon im BDSG, egal, ob sich daran gehalten wurde oder nicht.

    Tschö, Auge

    --
    Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
    Hohle Köpfe von Terry Pratchett
    1. Hallo Auge,

      Und ich finde den Zusammenhang zur DSGVO nicht.

      Weder wurden die unerwarteten zusätzlichen Kosten durch die DSGVO verursacht, noch wurde ein Verbot, dir ohne Vollmacht Auskunft über den Vertrag einer anderen Person (hier deiner Tochter) zu geben, mit der DSGVO eingeführt. Das gab es schon im BDSG, egal, ob sich daran gehalten wurde oder nicht.

      Ob es das schon gab, ist irrelevant, hier wird aber konkret die Bezeichnung DSGVO als Totschlagargument genannt um unliebsame Relamationen zu erschwerden. Und dass, obwohl in anderen Bereichen dort nichts den Datenschutz zugunsten des Kunden fördert.

      Gruss
      Henry

      --
      Meine Meinung zu DSGVO & Co:
      „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
      1. Hallo

        Und ich finde den Zusammenhang zur DSGVO nicht.

        Weder wurden die unerwarteten zusätzlichen Kosten durch die DSGVO verursacht, noch wurde ein Verbot, dir ohne Vollmacht Auskunft über den Vertrag einer anderen Person (hier deiner Tochter) zu geben, mit der DSGVO eingeführt. Das gab es schon im BDSG, egal, ob sich daran gehalten wurde oder nicht.

        Ob es das schon gab, ist irrelevant, hier wird aber konkret die Bezeichnung DSGVO als Totschlagargument genannt um unliebsame Relamationen zu erschwerden. Und dass, obwohl in anderen Bereichen dort nichts den Datenschutz zugunsten des Kunden fördert.

        Wurde deine Tochter denn an einer Reklamation gehindert?

        Tschö, Auge

        --
        Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
        Hohle Köpfe von Terry Pratchett
        1. Hallo Auge,

          Wurde deine Tochter denn an einer Reklamation gehindert?

          Es wurden zumindest Steine mit diesem Totschlagargument im Weg gelegt. So kann nur sie persönlich (was natürlich Blödsinn ist, jede Frauenstimme könnte meine Tochter sein) mit den Mitarbeitern dort sprechen, weder ich noch der Vertriebler, seltsam aber dass das bei der Bestellung nicht notwendig, das spielt DSGVO wohl keine Rolle(?), war.

          Gruss
          Henry

          --
          Meine Meinung zu DSGVO & Co:
          „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
          1. Hallo

            Wurde deine Tochter denn an einer Reklamation gehindert?

            Es wurden zumindest Steine mit diesem Totschlagargument im Weg gelegt. So kann nur sie persönlich (was natürlich Blödsinn ist, jede Frauenstimme könnte meine Tochter sein) mit den Mitarbeitern dort sprechen, weder ich noch der Vertriebler

            Ihr (du und der Vertriebler) seid beide nicht Vertragspartei, also dürft ihr auch keine Änderungen eines bestehenden Vertrags einer dritten Partei (deine Tochter) herbeiführen. Diese Regel gab es auch schon vor und ohne DSGVO. Dass euch die Herausgabe von Vertragsdetails verweigert wird, wird berechtigterweise mit der DSGVO begründet. Auch deine Tochter wird die Änderung oder Kündigung des Vertrags übrigens nur in Schriftform veranlassen können, egal, was sie oder eine fiktive andere Frauenstimme am Telefon vereinbart.

            So what?

            seltsam aber dass das bei der Bestellung nicht notwendig, das spielt DSGVO wohl keine Rolle(?), war.

            Natürlich nicht. Der Vertragsabschluss ist ein Vorgang, der früher vom Fernabsatzgesetz und heute vom BGB geregelt wird. Dass solche Verträge ohne folgende schriftliche Bestätigung vereinbart werden können (was mich auch schon mal in eine Falle lockte), kannst du bitte dem BGB anlasten, nicht jedoch der DSGVO.

            Tschö, Auge

            --
            Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
            Hohle Köpfe von Terry Pratchett
  2. Tag.

    der Vertriebler (der nebenbei absolut nett ist und nichts dafür kann) dann den Abschluss telefonisch erledigte. Das geschah, und das ist einer der Punkte, völlig ohne sprachliche Kommunikation mit meiner Tochter.

    Deine Tochter wird sicherlich mit dem Vertriebler eine "sprachliche Kommunikation" unternommen haben, woher sollte er sonst wissen, was sie will?

    Es wurde einfach ein kostenpflichtiges Nortonzusatzpaket gebucht, was nicht dabei gehörte. Ebenso erscheint eine zusätzliche Einrichtungsgebühr von 69,95.

    Das ist in der Tat ärgerlich, aber entweder hat der Vertriebler deiner Tochter nur die Hälfte erzählt oder deine Tochter hat nicht ordentlich zugehört.

    Nein, dass die beiden hinterher von nichts gewusst haben wollen, lasse ich nicht gelten.

    Der Vertriebler bekommt eine Provision für jeden kleinen Mist, den er seinen Kunden unterjubelt, auch für das Norton-Paket. Im Gegensatz zu den 1&1-Festangestellten lebt er alleine von den Provisionen. Er hat einen Grund, den Preis in die Höhe zu treiben und vor allem verkauft er jeden Tag 1&1-Telefontarife. Der kann mir nicht erzählen, er hätte von dieser Option nichts gewusst oder davon, dass 1&1 regulär eine Einrichtungsgebühr verlangt.

    Und deine Tochter wäre beileibe nicht die Einzige, der in so einem Telefonladen irgendein Quark angedreht wurde. Ganz im Gegenteil, das passiert der Mehrheit der Kunden.

    Davon abgesehen bekommt man üblicherweise ein schriftliches Angebot ausgehändigt, zum Mitnehmen, und einen Vertrag, in dem auch nochmal alles ganz genau drinsteht und der einzig und alleine verbindlich ist. Was ist denn damit?

    Das wollte ich natürlich geändert wissen und kontaktierten 1&1 telefonisch. Zunächst den Vertriebler der von 1&1 aber die Aussage bekam: "Er darf da nichts ändern, wegen DSGVO, die dürfen mit ihm nicht darüber sprechen, nur mit meiner Tochter."

    Der Vertriebler durfte keine Änderung durchgeben, weil er mit dir gesprochen hat anstatt mit deiner Tochter.

    Dass er dir jetzt so einen hanebüchenen Quark erzählt und die Schuld auf 1&1 schiebt, passt aber ins Bild. Entweder hat der wirklich von Tuten und Blasen keine Ahnung oder er gehört zu jener Sorte, die ihre Kunden so lange um den Finger wickeln, bis die nicht mehr wissen, wo hinten und vorne ist.

    Von wegen er ist ja so "nett" und "kann dafür nichts" – das sind genau die Richtigen …

    Mir erging es ebenso als ich da anrief.

    Selbstverständlich. Du bist nicht deine Tochter.

    Dass du allen Ernstes in Anspruch nimmst, Änderungen an Verträgen deiner volljährigen Tochter vornehmen zu können, finde ich reichlich übergriffig ihr gegenüber. Ganz ehrlich: Sie ist erwachsen. Behandle sie auch so. Du kannst sie ja gerne begleiten, falls sie das möchte, aber sie ist jetzt so alt, dass sie ihren Mist selber erledigen muss.

    1&1 handelt in diesem Punkt völlig richtig.

    Also wohlgemerkt, bestellen ohne persönlichen Kontakt, kein Problem

    Deine Tochter war persönlich beim Vertriebler und hat höchstselbst den Vertrag unterschrieben. Persönlicher geht's nicht.

    [Änderungen] nur durch meine Tochter, obwohl die ja auch nicht wissen ob das dann wirklcih meine Tochter am Telefon ist

    Deine Tochter würde nach persönlichen Daten gefragt, gegebenenfalls braucht sie ein Telefonpasswort und der Anschluss, von dem aus sie anruft, wird auch geprüft. Einfach nur zu sagen, "Ich bin Henrys Tochter", reicht nicht.

    Nebenbei, es ist auch, m.M.n. nicht nur Irreführung, sondern schon Betrug im Warenkorb einen Endpreis anzuzeigen, aber erst (ohne weiteren Hinweis) nachdem man bestellt hat, also alle seine persönlichen Daten eingegeben hat (was sagt DSGVO dazu) noch zusätzliche 69,95 zu verlangen.

    Die 69,95 € werden bei Neuanschlüssen fällig (nicht bei Anbieterwechseln). In der ersten Übersicht, die du zeigst, weiss 1&1 noch nicht, ob du einen Neuanschluss oder einen Wechsel vorhast.

    Sicherlich könnte dort schon auf die reine Möglichkeit hingewiesen werden. Aber: Die Bestellung ist mit Eingabe der Adresse noch nicht ausgeführt, wie du falsch behauptest.

    Auf derselben Seite der Adresseingabe erscheint im Abschnitt "Anschluss" nach Auswahl von "Nein, ich möchte einen neuen Anschluss" der Hinweis "Die anteiligen Kosten für den notwendigen Techniker betragen für Sie einmalig 69,95 €.".

    Auf der nachfolgenden Seite "Bestellübersicht" wird die Gebühr selbstverständlich auch aufgeführt. Erst nach Abnicken dieser Bestellübersicht geht die Bestellung raus.

    Davon abgesehen wird der Einrichtungspreis schon angegeben, ohne dass der Bestellprozess überhaupt angestoßen werden muss. Unter jedem Tarif auf der Seite https://dsl.1und1.de/young stehen zwei Punkte, "Tarifdetails" und "Produktinformationsblatt". Dort findet sich im Abschnitt "Allgemein" groß und breit der Einstellungspreis.

    Alles in allem erzählst du einen Haufen Unsinn. Der Vertriebler hat deiner Tochter schöne Augen gemacht und dich beschwatzt, den Bestellprozess im Web hast du genauso wie die Vertragsunterlagen deiner Tochter nur überflogen. Und ein merkwürdiges Verständnis von Volljährigkeit hast du obendrein, das möchte ich nochmal anmerken.

    Meines Erachtens solltest du besser vorsichtig sein, wem du Betrug unterstellst, und dir erstmal an die eigene Nase fassen.

    1. Hallo Monk,

      Deine Tochter wird sicherlich mit dem Vertriebler eine "sprachliche Kommunikation" unternommen haben, woher sollte er sonst wissen, was sie will?

      Hast du meinen Post eigentlich gelesen? Mit ihm ja, aber mit 1und1, Nein. Abschließen darf er in ihrem Namen, und mit ihren "persönlichen" Daten, bei Reklamationen darf er aber nicht mit denen sprechen.

      Das ist in der Tat ärgerlich, aber entweder hat der Vertriebler deiner Tochter nur die Hälfte erzählt oder deine Tochter hat nicht ordentlich zugehört.

      Das war nicht seine Schuld.

      Nein, dass die beiden hinterher von nichts gewusst haben wollen, lasse ich nicht gelten.

      Ich war auch selbst dabei. Also unterlasse deine Mutmaßungen.

      Der Vertriebler bekommt eine Provision für jeden kleinen Mist, den er seinen Kunden unterjubelt, auch für das Norton-Paket. Im Gegensatz zu den 1&1-Festangestellten lebt er alleine von den Provisionen. Er hat einen Grund, den Preis in die Höhe zu treiben und vor allem verkauft er jeden Tag 1&1-Telefontarife. Der kann mir nicht erzählen, er hätte von dieser Option nichts gewusst oder davon, dass 1&1 regulär eine Einrichtungsgebühr verlangt.

      Er wußte das auch, hats aber nicht erwähnt oder nicht dran gedacht. Was seine Provisionen betrifft, redet er sehr offen darüber, habe mit ihm auch schon öfter zu tun gehabt.

      Und deine Tochter wäre beileibe nicht die Einzige, der in so einem Telefonladen irgendein Quark angedreht wurde. Ganz im Gegenteil, das passiert der Mehrheit der Kunden.

      Diese Masche ist durchaus bekannt, war aber hier nicht der Fall, zumindest nicht vom Vertriebler vor Ort, vom 1und1 Mitarbeiter am telefon wohl eher schon.

      Davon abgesehen bekommt man üblicherweise ein schriftliches Angebot ausgehändigt, zum Mitnehmen, und einen Vertrag, in dem auch nochmal alles ganz genau drinsteht und der einzig und alleine verbindlich ist. Was ist denn damit?

      Ja kam per Email und ist der 2. Screenshot, siehe oben.

      Der Vertriebler durfte keine Änderung durchgeben, weil er mit dir gesprochen hat anstatt mit deiner Tochter.

      Ich auch nicht, obwohl meine Tochter neben mir saß.

      Von wegen er ist ja so "nett" und "kann dafür nichts" – das sind genau die Richtigen …

      Fremde ohne ausreichenden Sachverhalt, wider meiner Schilderung, Böses zu unterstellen, ist anmaßend und durch keinerlei Indizien unterztützt.

      Mir erging es ebenso als ich da anrief.

      Selbstverständlich. Du bist nicht deine Tochter.

      Das ist der Punkt, dann sollte das für alle Vorgänge dort gelten.

      Dass du allen Ernstes in Anspruch nimmst, Änderungen an Verträgen deiner volljährigen Tochter vornehmen zu können, finde ich reichlich übergriffig ihr gegenüber. Ganz ehrlich: Sie ist erwachsen. Behandle sie auch so. Du kannst sie ja gerne begleiten, falls sie das möchte, aber sie ist jetzt so alt, dass sie ihren Mist selber erledigen muss.

      Es ist weder ihr "Mist", noch steht dir sonst eine Meinung zur Unterstützung meiner Tochter zu, was bildest Du dir ein? Noch weniger verstehe ich die Personen hier, die so eine Aussage auch noch mit Punkten unterstützen.

      Deine Tochter war persönlich beim Vertriebler und hat höchstselbst den Vertrag unterschrieben. Persönlicher geht's nicht.

      Sie hat überhaupt nicht unterschrieben, alles nur Mutmaßungen die du hier anstellst, bar jeder Erfahrung.

      [Änderungen] nur durch meine Tochter, obwohl die ja auch nicht wissen ob das dann wirklcih meine Tochter am Telefon ist

      Deine Tochter würde nach persönlichen Daten gefragt, gegebenenfalls braucht sie ein Telefonpasswort und der Anschluss, von dem aus sie anruft, wird auch geprüft. Einfach nur zu sagen, "Ich bin Henrys Tochter", reicht nicht.

      Auch hier hast du keinen Ahnung, es wird lediglich nach dem Geburtsdatum und Adresse gefragt.

      Die 69,95 € werden bei Neuanschlüssen fällig (nicht bei Anbieterwechseln). In der ersten Übersicht, die du zeigst, weiss 1&1 noch nicht, ob du einen Neuanschluss oder einen Wechsel vorhast.

      Soll das etwa die Ausrede dafür sein? Btw. Nach der Adresse fragen die aber schon vorher.

      Sicherlich könnte dort schon auf die reine Möglichkeit hingewiesen werden. Aber: Die Bestellung ist mit Eingabe der Adresse noch nicht ausgeführt, wie du falsch behauptest.

      Nach Zusammenstellung gibts einen fetten Button "zur Kasse". Dort muss man alle Daten eingeben inklusive Bankdaten, wohlgemerkt mit der Annahme des aktuellen Warenkorbs, siehe 1. Screenshot. Richtig ist allerdings, dass wenn man da auf Neuanschluss klickt, erscheint dieser Zusatzbetrag, das ist irreführend und auch nicht klar erkennbar, denn, auch dafür habe ich screenshots, sind alle grünen Häkchen gesetzt wenn man die Daten übermittelt. Dann erst taucht die Anfrage zum Anschluss als requried auf. Habe nicht geprpüft ob dann allerdings schon die persönlichen Daten bei denen gelandet sind, würde mich aber nicht wundern.

      Alles in allem erzählst du einen Haufen Unsinn. Der Vertriebler hat deiner Tochter schöne Augen gemacht und dich beschwatzt, den Bestellprozess im Web hast du genauso wie die Vertragsunterlagen deiner Tochter nur überflogen. Und ein merkwürdiges Verständnis von Volljährigkeit hast du obendrein, das möchte ich nochmal anmerken.

      Meiner Tochter schöne Augen gemacht..., gehts noch? (Hast wohl selbst irgendwelche nicht akzeptablen Phantasien?) Und seine recht junge Tochter auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, verstehst du wohl nicht. Hast du keine Kinder(?), na ja hoffentlich nicht.

      Meines Erachtens solltest du besser vorsichtig sein, wem du Betrug unterstellst, und dir erstmal an die eigene Nase fassen.

      Jetzt unterstellst du mir unverschämterweise was, ähm... was genau? Vielleicht bist du bei der Antwort nicht so feige und nutzt deinen normalen Nick hier?

      Und noch mal an alle die dir für deinen Kontext hier Punkte geben, sollte man hier wirklich solch eine unsoziale und aggressive Rhetorik unterstützen? Denkt mal drüber nach.

      Gruss
      Henry

      --
      Meine Meinung zu DSGVO & Co:
      „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
      1. Hallo,

        Hast du meinen Post eigentlich gelesen?

        ich schon, aber für mich sind aus der Schilderung einige Punkte unklar geblieben.

        Mit der Ergänzung von vorhin wird mir klar, dass ihr gemeinsam (deine Tochter und du) in einem dieser Handy-Läden wart, die auch Mobilfunkverträge vermitteln.
        Edit: Okay, DSL, also Festnetz. Ändert aber am Prinzip nichts.

        Wer da an welcher Stelle welches Wissen hatte und für sich behalten hat, kann ich nicht beurteilen. Aber ein paar Dinge kommen mir merkwürdig vor.

        Davon abgesehen bekommt man üblicherweise ein schriftliches Angebot ausgehändigt, zum Mitnehmen, und einen Vertrag, in dem auch nochmal alles ganz genau drinsteht und der einzig und alleine verbindlich ist. Was ist denn damit?

        Ja kam per Email und ist der 2. Screenshot, siehe oben.

        Das wäre dann der Moment gewesen, wo ihr hättet widersprechen müssen.

        Dass du allen Ernstes in Anspruch nimmst, Änderungen an Verträgen deiner volljährigen Tochter vornehmen zu können, ...

        Ob deine Tochter überhaupt volljährig ist, hast du nirgends erwähnt (oder es ist mir nicht aufgefallen). Die Situation könnte also auch so sein, dass sie erst fünfzehn ist und du als ihr Vater und gesetzlicher Vertreter den Vertrag für sie abschließt.
        Dann allerdings müsste man dir auch Auskunft geben bzw. Vertragsänderungen auch von dir akzeptieren.

        Deine Tochter war persönlich beim Vertriebler und hat höchstselbst den Vertrag unterschrieben. Persönlicher geht's nicht.

        Sie hat überhaupt nicht unterschrieben

        So! Wie ist also überhaupt ein Vertrag zustandegekommen? Meiner Ansicht nach ist dieser Vertrag dann höchst fragwürdig, vielleicht sogar nichtig.

        Deine Tochter würde nach persönlichen Daten gefragt, gegebenenfalls braucht sie ein Telefonpasswort und der Anschluss, von dem aus sie anruft, wird auch geprüft. Einfach nur zu sagen, "Ich bin Henrys Tochter", reicht nicht.

        Auch hier hast du keinen Ahnung, es wird lediglich nach dem Geburtsdatum und Adresse gefragt.

        Kann ich als langjähriger 1&1-Kunde bestätigen. Wenn du die Hotline vom eigenen Telefon (Festnetz oder mobil) aus anrufst, fragen sie manchmal überhaupt nicht mehr nach einer Legitimation; die übermittelte Rufnummer genügt denen als Nachweis. Finde ich übrigens auch nicht korrekt.

        Meiner Tochter schöne Augen gemacht..., gehts noch? (Hast wohl selbst irgendwelche nicht akzeptablen Phantasien?)

        Hallo? Geht's noch? Hier ist bloß die verbreitete Verkaufstaktik gemeint, vor allem junge Frauen mit einstudiertem Charme einzuwickeln und ihnen dann Dinge aufzuschwätzen, die sie von sich aus eigentlich nicht wollten.
        Damit ist nicht gemeint, dass der Typ sie ins Bett kriegen wollte! Keep cool.

        Ciao,
         Martin

        --
        "Wenn man ein Proton aufmacht, sind drei Quarks drin."
        - Joachim Bublath in der Knoff-Hoff-Show
  3. Aloha ;)

    Das in diesem Thread behandelte Thema befindet sich außerhalb der inhaltlichen Festlegungen, die die Mitgliederversammlung vom 26.10. für das Forum getroffen hat, da hier keines der genannten sachlichen Themenfelder im Kern berührt wird[1] und es sich im Wesentlichen um eine Diskussion eines konkreten gesellschaftlichen Themas handelt[2].

    Ich habe den Thread daher geschlossen. Einspruch gegen diese Entscheidung kann jederzeit unter Angabe von Gründen an forum@selfhtml.org gerichtet werden.

    Grüße,

    RIDER

    --
    Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
    # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # Selfcode: sh:) fo:) ch:| rl:) br:^ n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[

    1. Umsetzungs- und Verständnisfragen zur DSGVO sind natürlich weiterhin sachlich und fachlich dem Bereich Webentwicklung zuzurechnen und haben hier ihren Platz. Diskussionen über gesellschaftliche Folgen oder ggf. auch missbräuchliche Begriffsverwendung betrifft das nicht. ↩︎

    2. noch dazu unter Nennung der entsprechenden Firma, was den Eindruck der Unsachlichkeit verstärkt ↩︎