Hi,
daraus folgt aber nicht, dass der Internet-Zugangsprovider sich da einzumischen hat. Wenn überhaupt, müsste dann die BNetzA an mich herantreten.
Nein, das ist das, was du daraus schließt. Die allgemeine Rechtsauslegung ist die, dass der ISP in der Verantwortung steht.
soll also demnächst auch der Ford-Konzern dafür verantwortlich sein, mich über mögliche Verstöße gegen die StVO zu informieren, nur weil ich ein Auto von diesem Unternehmen habe?
Ich finde das absurd.
Ciao,
Martin