Raketenwissenschaftler: Ein Blick auf §109a Abs. 4 TKG

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Hallo Martin,

Hallo,

1&1 versendet Warnungen zu offenen Ports an DSL-Anschlüssen.

das finde ich ziemlich unverschämt.

Das ist nicht unverschämt sondern von Gesetzgeber so vorgeschrieben. §109a Abs. 4 TKG schreibt das vor, ist zum 25.07.2015 in Kraft getreten.

daraus folgt aber nicht, dass der Internet-Zugangsprovider sich da einzumischen hat. Wenn überhaupt, müsste dann die BNetzA an mich herantreten.

Nein, das ist das, was du daraus schließt. Die allgemeine Rechtsauslegung ist die, dass der ISP in der Verantwortung steht.

Ein Blick auf §109a Abs. 4 TKG

(4) Werden dem Diensteanbieter nach Absatz 1 Störungen bekannt, die von Datenverarbeitungssystemen der Nutzer ausgehen, so hat er die Nutzer, soweit ihm diese bereits bekannt sind, unverzüglich darüber zu benachrichtigen. Soweit technisch möglich und zumutbar, hat er die Nutzer auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel hinzuweisen, mit denen sie diese Störungen erkennen und beseitigen können. Der Diensteanbieter darf die Teile des Datenverkehrs von und zu einem Nutzer, von denen eine Störung ausgeht, umleiten, soweit dies erforderlich ist, um den Nutzer über die Störungen benachrichtigen zu können.

"Werden dem Diensteanbieter nach Absatz 1 Störungen bekannt" sieht mir aber nicht nach einer Ermächtigung oder gar Verpflichtung zu Portscans aus. Ich würde da eher an ein "bekannt werden" durch eine Meldung eines Dritten an den Abuse denken.

Aus den AGB von 1und1:

5.Besondere Informationen für Telekommunikationsdienste nach telekommunikationsrechtlichen Vorschriften

5.1.Informationen über die möglicherweise von 1&1 zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden und Informationen über die möglichen Auswirkungen finden sich, sofern 1&1 solche Verfahren eingerichtet hat, im Internet auf der Webseite von 1&1.

5.4.Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen 1&1 auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet auf der Webseite von 1&1.

Offen gestanden bin ich eher im Zweifel darüber, ob durch die AGB Portscans umfasst sind, denn "im Internet auf der Webseite von 1&1" ist eine höchst unklare Aussage. Zudem wäre wohl zu klären ob eine solche Auslegung nicht überraschend ist - wofür viel spricht. Allerdings sehe ich ein berechtigtes Intresse des Providers spätestens seit dem Telekom-Hack.