Hallo seth,
dumme Frage: verlangt die DSGVO oder das TMG, dass das Impressum unter der gleichen URL wie der Rest der Webseite liegt? Es werden bestimmte Inhalte verlangt, und leichte Erreichbarkeit dieser Inhalte. Aber gleiche URL? Dazu finde ich nichts.
Wenn auf example.org/index.html ein Link auf ein Impressum ist, und der Link auf example.com/impressa/example.org/impressum.html führt, könnte das doch zulässig sein, es wäre zumindest eine Möglichkeit, die man prüfen sollte.
Rolf
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sumpsi - posui - clusi
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