Linuchs: Datenschutz bei Webcams?

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Moin,

in meinen Veranstaltungskalender habe ich Webcams eingebunden, wenn die das Geschehen zeigen. Etwa Aufbau und Betrieb von Märkten und Volksfesten.

In Bremen ist das Webcam-Bild eines Bankhauses, das den Marktplatz zeigt, im Juli 2019 „eingefroren”. Ich habe da angerufen und freundlich gefragt, warum. Wegen Datenschutz, war die Auskunft.

Andererseits gibt es hier eine Life-Webcam des Marktplatzes, die fröhlich sendet.

Übertreiben die Ersten mit dem Datenschutz oder verstoßen die Zweiten dagegen?

Fragt Linuchs

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    Hallo,

    In Bremen ist das Webcam-Bild eines Bankhauses, das den Marktplatz zeigt, im Juli 2019 „eingefroren”. Ich habe da angerufen und freundlich gefragt, warum. Wegen Datenschutz, war die Auskunft.

    kann durchaus sein, je nachdem, wo die Kamera plaziert war.

    Andererseits gibt es hier eine Life-Webcam des Marktplatzes, die fröhlich sendet.

    Ja. Aber offensichtlich von weit oben mit einer Weitwinkelperspektive.

    Übertreiben die Ersten mit dem Datenschutz oder verstoßen die Zweiten dagegen?

    Vielleicht von beidem etwas. Man könnte sagen: Ist doch öffentlicher Raum, die Leute sind da sowieso für jeden sichtbar, der sich da aufhält.

    Entscheidend ist aber meines Wissens, ob einzelne Personen eindeutig erkennbar sind. Das ist bei der Marktplatz-Webcam, die du verlinkt hast, eher nicht der Fall. Da sehe ich zwar Leute, aber nicht deutlich genug, dass ich einzelne Personen wiedererkennen könnte.

    Eine Menschenmenge zu filmen oder zu fotografieren, etwa bei einer Demo, ist auch zulässig, solange nicht einzelne Personen klar zu erkennen sind.

    Und dann gilt immer noch: Wo kein Kläger, ...

    So long,
     Martin

    --
    Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
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      Nur malso als Nebenrechnung: Wer z.B. eine Kamera installiert um sein Gundstück zu überwachen darf diese Kamera nicht auf öffentliche Platze richten.

      MFG

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        Nur malso als Nebenrechnung: Wer z.B. eine Kamera installiert um sein Gundstück zu überwachen darf diese Kamera nicht auf öffentliche Platze richten.

        MFG

        Ergänzung:

        Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

        1. problematische Seite

          Hallo,

          Nur malso als Nebenrechnung: Wer z.B. eine Kamera installiert um sein Gundstück zu überwachen darf diese Kamera nicht auf öffentliche Platze richten.

          MFG

          Ergänzung:

          Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

          gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?

          Gruß
          Jürgen

          1. problematische Seite

            Ergänzung:

            Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

            gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?

            Ob es im Detail dieser Entscheidung um das Erkennen von Personen geht, da müsste man wohl mal selbst den ganzen Text der Entscheidung lesen.

            MFG

          2. problematische Seite

            Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

            gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?

            Juristen nehmen Worte oft recht genau. Eine Kamera, die einer Firma gehört und Umsatz bringen soll (Werbung wie bei wetteronline), ist nicht privat, sondern gewerblich.

            1. problematische Seite

              Hallo,

              Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

              gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?

              Juristen nehmen Worte oft recht genau. Eine Kamera, die einer Firma gehört und Umsatz bringen soll (Werbung wie bei wetteronline), ist nicht privat, sondern gewerblich.

              das sehe ich exakt genauso; leider wird aber der Begriff "privat" oft so verstanden und gebraucht, dass er "kommerziell" einschließt und beides zusammen von "staatlich" abgrenzt. Sonst wäre ja ein Ausdruck wie etwa "Privatwirtschaft" ein Paradoxon.

              Ciao,
               Martin

              --
              Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
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              Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

              gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?

              Juristen nehmen Worte oft recht genau. Eine Kamera, die einer Firma gehört und Umsatz bringen soll (Werbung wie bei wetteronline), ist nicht privat, sondern gewerblich.

              Das Gegenteil von privat ist gewerblich? Ist das so?

              1. problematische Seite

                Hallo,

                Das Gegenteil von privat ist gewerblich? Ist das so?

                naja, fast. Es gibt die drei Schubladen staatlich, kommerziell (gewerblich) und privat.
                One out of three.

                So long,
                 Martin

                --
                Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
                1. problematische Seite

                  Hallo,

                  Das Gegenteil von privat ist gewerblich? Ist das so?

                  naja, fast. Es gibt die drei Schubladen staatlich, kommerziell (gewerblich) und privat.
                  One out of three.

                  Die meisten Gewerbeteibenden sind Privatunternehmer. Und in staatlichen Unternehmen stecken immer auch private Kapitalanteile.

                  MFG

                2. problematische Seite

                  Hallo,

                  Das Gegenteil von privat ist gewerblich? Ist das so?

                  naja, fast. Es gibt die drei Schubladen staatlich, kommerziell (gewerblich) und privat.
                  One out of three.

                  Nach der reinen Mengenlehre sähe das so aus:

                  [ [ staatlich ], { privat:[ kommerziell, rein privat ] } ]
                  

                  Wobei aber durchaus nicht jede Abgrenzung ganz einfach ist.

                  1. problematische Seite

                    Hi,

                    Nach der reinen Mengenlehre sähe das so aus:

                    [ [ staatlich ], { privat:[ kommerziell, rein privat ] } ]
                    

                    Wobei aber durchaus nicht jede Abgrenzung ganz einfach ist.

                    Oder die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

                    Nicht staatlich (Trennung Kirche/Staat), nicht privat, nicht kommerziell ...

                    cu,
                    Andreas a/k/a MudGuard

                  2. problematische Seite

                    Hallo Raketenmengenabgrenzer,

                    Nach der reinen Mengenlehre sähe das so aus:

                    [ [ staatlich ], { privat:[ kommerziell, rein privat ] } ]
                    

                    Die verwendeten Zeichen sind mir im Zusammenhang mit der Mengenlehre unbekannt. Magst du sie mal erläutern?

                    Bis demnächst
                    Matthias

                    --
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                    1. problematische Seite

                      [ [ staatlich ], { privat:[ kommerziell, rein privat ] } ]
                      

                      Die verwendeten Zeichen sind mir im Zusammenhang mit der Mengenlehre unbekannt. Magst du sie mal erläutern?

                      Hm. Ich dachte, das wäre auf den ersten Blick verständlich gewesen:

                      • [ Beginn einer (Teil-)Menge,
                      • ] Ende einer (Teil-)Menge,
                      • { Name einer Teilmenge:[zugeordnete Teilmenge] },
                      • } Ende der benamten Teilmenge,
                      • , Trennzeichen zwischen Items innerhalb der (Teil-)mengen.

                      Aber wenn Du es lieber anders sehen willst ... Solange die Teilmengen stets nur Teil genau einer „Eltern“-Menge: sind gehts auch mit JSON:

                      <?php
                      $Gesamtmenge[0] = 'staatlich';
                      $Gesamtmenge['privat'][0] = 'kommerziell';
                      $Gesamtmenge['privat'][1] = 'rein privat';
                      echo json_encode( $Gesamtmenge, JSON_PRETTY_PRINT );
                      

                      wirft:

                      {
                          "0": "staatlich",
                          "privat": [
                              "kommerziell",
                              "rein privat"
                          ]
                      }
                      
                      1. problematische Seite

                        Hallo Raketenmengenabgrenzer,

                        • [ Beginn einer (Teil-)Menge,
                        • ] Ende einer (Teil-)Menge,
                        • { Name einer Teilmenge:[zugeordnete Teilmenge] },
                        • } Ende der benamten Teilmenge,
                        • , Trennzeichen zwischen Items innerhalb der (Teil-)mengen.
                        {
                            "0": "staatlich",
                            "privat": [
                                "kommerziell",
                                "rein privat"
                            ]
                        }
                        

                        Das hatte ich schon so verstanden (auch, weil du dich auf die Beiträge weiter oben beziehst). Mir ging es um die Zeichen, hast du dir die selbst ausgedacht oder ist das nur eine mir unbekannte jedoch verbreitete Schreibweise?

                        Bis demnächst
                        Matthias

                        --
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                        1. problematische Seite

                          Nach der reinen Mengenlehre sähe das so aus:

                          [ [ staatlich ], { privat:[ kommerziell, rein privat ] } ]
                          

                          Die verwendeten Zeichen sind mir im Zusammenhang mit der Mengenlehre unbekannt. Magst du sie mal erläutern?

                          Hm. Ich dachte, das wäre auf den ersten Blick verständlich gewesen: [...]

                          Mir ging es um die Zeichen, hast du dir die selbst ausgedacht oder ist das nur eine mir unbekannte jedoch verbreitete Schreibweise?

                          Gewiss nicht! Jedes einzelne der Zeichen war (und ist) auf meiner Tastatur abgebildet.

                          (Und außerdem folgt die Schreibweise ganz grob der von JSON bzw. serialize() bekannten Symbolik. Ich dachte, ein Programmierer kann mit sowas umgehen, mit Grundschullehrern hab ich nicht gerechnet, die haben nämlich nachmittags frei.)

                          1. problematische Seite

                            Hallo Raketentastaturbe[tr]achter,

                            Ich dachte, ein Programmierer kann mit sowas umgehen, mit Grundschullehrern hab ich nicht gerechnet, die haben nämlich nachmittags frei.

                            Ich bin weder das eine noch das andere.

                            Bis demnächst
                            Matthias

                            --
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        2. problematische Seite

          Hallo,

          Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

          das mag wohl sein, bezweifle ich gar nicht. Nur lässt sich die Einhaltung einer solchen Vorschrift nicht überwachen, solange die Videos nicht Dritten zugänglich gemacht oder sogar veröffentlicht werden.

          Wenn ich also beispielsweise eine Kamera an meinem Balkon montiere und die Videosequenzen nur zum eigenen Vergnügen archiviere, weiß das niemand.

          Ge- und Verbote sind irgendwie sinnlos, wenn ein Verstoß dagegen nicht festgestellt werden kann.

          Ciao,
           Martin

          --
          Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
        3. problematische Seite

          Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

          Bei Gegensprechanlagen an der Haustür oder dem Tor des Grundstücks gibt es auch welche mit Video. Das sind keine Gegenguckanlagen, sondern Einwegguckanlagen.

          Wer bei mir klingelt, steht auf dem öffentlichen Gehweg. Wäre hier eine Einwegguckanlage verboten?

          Oder kommt es nur darauf an, dass die Aufzeichnung unzulässig wäre?

          Linuchs

        4. problematische Seite

          Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

          Ändere Video- in Überwachungskameras. Sonst wären alle Videos, die Hansi und Mari mit ihren Smartphones z.B. vor dem Brandenburger Tor aufnehmen illegal...

          § 23 KunstUrhG ist einschlägig. Als Ausnahme zu § 22 KunstUrhG

          Was also die Webcam mit Sicht auf den Platz betrifft, so wird diese wohl zulässig sein.

          Auszug aus dem von genannten Urteil des BGH, Az. V ZR 265/10:

          Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch eine Videokamera beeinträchtigt das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen, die dadurch betroffen sein könnten, hingegen nicht. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 16. März 2010-VI ZR 176/09, NJW 2010, 1533, 1543f.).

  2. problematische Seite

    Hello,

    die erste Frage wäre sicherlich, was die Gesetze dazu sagen,
    die zweite wäre, wer die Gesetze macht,
    die dritte, für wen sie gemacht werden.

    Weitere Fragen in dieser Richtung muss ich mir hier verkneifen, denn die würden eine politische Diskussion provozieren.

    Praktisch betrachtet können wir als Bürger nur kuschen und unsere Kameras abschalten, während Behörden und Großunternehmen immer mehr Überwachung einführen.

    Glück Auf
    Tom vom Berg

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
    Das Leben selbst ist der Sinn.
    1. problematische Seite

      Hello,

      die zweite wäre, wer die Gesetze macht,
      die dritte, für wen sie gemacht werden.

      Hast Du das immer noch nicht rausgefunden 😉

      @Linuchs

      Die Suchmaschine bietet 2 Mio Treffer zu diesem Thema. Und geschätzt mindestens doppelt soviele Meinungen.

      MFG

    2. problematische Seite

      Hej TS,

      Praktisch betrachtet können wir als Bürger nur kuschen und unsere Kameras abschalten, während Behörden und Großunternehmen immer mehr Überwachung einführen.

      Solche Behauptungen sind irreführend und provozierend. Es gibt allerhand Behörden deren expliziter Auftrag die Durchsetzung von Datenschutz ist und die DSGVO wurde unter anderem gezielt zur Eingrenzung des Machtmissbrauchs von Quasi-Monopol-Inhabern (allesamt Großunternehmen) wie Google, Facebook und Co europaweit eingeführt.

      Dein Aussage ist also weder in dieser Allgemeinheit, noch in seinen impliziten Unterstellungen korrekt.

      Was allerdings stimmt: große Firmen haben die Mittel, den Willen (weil es Geld bringt) und oft auch die nötigen Unterstützer um die bestehende Rechtslage bis an die Grenzen auszunutzen, ständig nach neuen Schlupflöchern zu forschen, teure rechtliche Auseinandersetzungen auf dem Weg dahin in Kauf zu nehmen und anderes mehr, was man sich als Einzelperson nicht antun möchte, weil das unwirtschaftlich ist.

      Auch es mal in besonders lukrativen Geschäftsfeldern auf einen Prozess ankommen zu lassen, wenn man voraussichtlich mit einem illegalen Geschäft mehr Geld verdient, als man hinterher an Strafen zu zahlen hat.

      Es ist eben eine komplexe Sache, den Schutz der Bürger vor bestimmten Machenschaften so in Gesetze zu fassen (gegen den Widerstand von politischen Gegnern, die sachlich vielleicht kein Problem haben, aber das wegen anstehender Wahlen nicht sagen können gegen den Widerstand von Wirtschaftsbeteiligten mit einflussreichen Lobby-Verbänden und gegen den womöglich entfachten Widerstand uninformierter Bürger, die die Komplexität des Sachverhaltes unterschätzen und den Demonstrationsaufrufen jener folgen, die einen Sachverhalt so unzulässig und falsch, aber simpel erklären wie Brexiteers oder Adler), dass die Gesetze juristisch haltbar sind, Wirtschaft und Innovation nicht komplett abwürgen, die großen angreifbar machen, die Kleinen nicht im rechtsfreien Raum weitermachen aber nicht über Gebühr belasten usw.

      Wenn man später auf die konkrete Auswirkung für einen Einzelbetrieb schaut, den man in dem Gemenge nicht bedacht hat (weil keiner diese konkrete Situation kannte), wundert man sich manchmal, wie "dumm" Politiker sind. Meist liegt die Verwunderung aber her an der eingeschränkten Sicht des verwunderten Bürgers als an der Unfähigkeit des Politikers.

      Ich denke, es gibt kein Gesetz, das nicht auch Nachteile hat. Ist ein bisschen wie mit Medikamenten Jedes hat auch Nebenwirkungen - und was keine hat, hat auch keine Wirkung…

      Marc

      --
      Ceterum censeo Google esse delendam