Hallo,
Nur malso als Nebenrechnung: Wer z.B. eine Kamera installiert um sein Gundstück zu überwachen darf diese Kamera nicht auf öffentliche Platze richten.
MFG
Ergänzung:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).
gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?
Gruß
Jürgen