Ergänzung:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).
gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?
Ob es im Detail dieser Entscheidung um das Erkennen von Personen geht, da müsste man wohl mal selbst den ganzen Text der Entscheidung lesen.
MFG