Hallo,
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).
gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?
Juristen nehmen Worte oft recht genau. Eine Kamera, die einer Firma gehört und Umsatz bringen soll (Werbung wie bei wetteronline), ist nicht privat, sondern gewerblich.
das sehe ich exakt genauso; leider wird aber der Begriff "privat" oft so verstanden und gebraucht, dass er "kommerziell" einschließt und beides zusammen von "staatlich" abgrenzt. Sonst wäre ja ein Ausdruck wie etwa "Privatwirtschaft" ein Paradoxon.
Ciao,
Martin
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Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
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