Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).
gilt das auch für die Webcam auf dem Hochhausdach, die ein Erkennen einzelner Personen nicht ermöglicht?
Juristen nehmen Worte oft recht genau. Eine Kamera, die einer Firma gehört und Umsatz bringen soll (Werbung wie bei wetteronline), ist nicht privat, sondern gewerblich.
Das Gegenteil von privat ist gewerblich? Ist das so?