Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).
Ändere Video- in Überwachungskameras. Sonst wären alle Videos, die Hansi und Mari mit ihren Smartphones z.B. vor dem Brandenburger Tor aufnehmen illegal...
§ 23 KunstUrhG ist einschlägig. Als Ausnahme zu § 22 KunstUrhG
Was also die Webcam mit Sicht auf den Platz betrifft, so wird diese wohl zulässig sein.
Auszug aus dem von genannten Urteil des BGH, Az. V ZR 265/10:
Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch eine Videokamera beeinträchtigt das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen, die dadurch betroffen sein könnten, hingegen nicht. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 16. März 2010-VI ZR 176/09, NJW 2010, 1533, 1543f.).