Jörg Reinholz: Warnung an Webshop- und Newsletterbetreiber: Abmahnwelle einer Kanzlei Ziental, für einen P. G. betreffs BDSG

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Ein P.C. (der vollständige Name kann mit "Fragwürdige Kostennoten von Pjotr Ziental" in Suchmaschinen gefunden werden) lässt (dem Behaupten des Anwalts nach) derzeit zahlreiche Firmen und sogar kleine Vereine (Chöre, Freizeitbands) wegen behaupteter Verstößen gegen das BDSG abmahnen und verlangt knapp 400 Euro in den Einzelfällen.

Offenbar trug sich der behauptete und als Pokerspieler bekannte Mandant P.C. (gibt Wohnsitze in/oder Wien und Düsseldorf an) in Newsletter ein oder kaufte bei Webshops um danach die Auskunft zu fordern und auch bei dem geringsten Fehler abmahnen zu lassen.

Ich denke auf Grund der Frequenz und des Vorgehens, dass dieses Rechtsmissbrauch ist. Um die Auskunft geht es dem P.C. gar nicht.

Ich empfehle zu überdenken, ob es für sinnvoll erscheint, den - in Suchmaschinen gefundenen Name - in eine Sperrliste aufzunehmen und von der Freiheit Gebrauch zu machen, mit dem Herrn P. C. keine Geschäfte tätigen zu wollen.