Rudi: Erstellung konformer XRechnungen

Hallo Forum,

ich mache mir gerade Gedanken darüber, wie ich konforme XRechnungen erstellen soll/kann. Dabei stehe ich gerade am Anfang miener Recherche und finde wenige beispiele, insbesondere solche, die webbasiert erstellt werden. Ein XRechnung-Generator befindet sich hier, allerdings stelle ich mir bei diesem die Frage, wie denn z.b. Positionsrabatte, Gesamtrechnungsrabatte, oder Abschlagsrechnungen samt ihrer Zahlungen oder Teilzahlungen in die Rechnung einbezogen werden sollen.

Kennt sich jemand von Euch damit aus und kann mir darüber Auskunft geben? Kennt jemand webbasierte Module, Klassen, Bibliotheken, die uns Entwicklern bei der konformen Erstellung einer XRechnung und deren Validierung helfen können?

Eigentlich kann ich kaum glauben, so wenig wirklich fundierte Informationen zu diesem Thema zu finden, weil ab Ende November läuft die Frist für Unternehmen im Geschäftserkehr mit der "öffentlichen Hand" für jedwede andere Form der Rechnungsstellung ab.

Rudi

  1. Oder kann mir jemand sagen, wo ich eine Mappingtabelle oder etwas Ähnliches finde?

    Rudi

  2. Eigentlich kann ich kaum glauben, so wenig wirklich fundierte Informationen zu diesem Thema zu finden, weil ab Ende November läuft die Frist für Unternehmen im Geschäftserkehr mit der "öffentlichen Hand" für jedwede andere Form der Rechnungsstellung ab.

    Reichen denn für dich ald Entwickler die Informationen dort nicht? Da ist u.A. die Spezifikation des semantschen Datenmodells zu finden.

    1. Reichen denn für dich ald Entwickler die Informationen dort nicht? Da ist u.A. die Spezifikation des semantschen Datenmodells zu finden.

      Das Mapping ist der Knackpunkt. Das semantische Datenmodel alleine reicht nicht. Diese Seite kenne ich natürlich.

      Rudi

      1. Das Mapping ist der Knackpunkt. Das semantische Datenmodel alleine reicht nicht.

        Welches Mapping denn? In der Spezifikation ist doch der Inhalt jedes Attributes ausführlich beschrieben. Da wird auch nichts anderes drin stehen, was nicht auch auf einer handgeschriebenen oder getippten Rechnung steht. Natürlich ist Voraussetzng dass man weiss, wie man eine übliche Rechnung aus den zur Verfügung stehenden Daten erstellt. Aber das hat dann nichts mehr mit XRechnung zu tun.

        1. Naja, wenns denn mal so einfach wäre. Mir und vielen meiner Kollegen ist jedenfalls nicht so sonnenklar, wie anscheined Dir, in welches Feld z.b. eine Teilzahlung einer in die Schlußrechnung einbezogenen Abschlagsrechnung eingetragen wird. Und, ob z.b. der Bezug zu dieser Abschlagsrechnung irgendwo vermerkt wird/werden muss.

          "Natürlich ist Voraussetzng dass man weiss, wie man eine übliche Rechnung aus den zur Verfügung stehenden Daten erstellt. "

          Obiges Beispiel ist zugegebenermaßen nicht trivial, aber in einer normalen Rechnug chronologisch aufgeführt unproblematisch.

          Rudi

          1. "Da wird auch nichts anderes drin stehen, was nicht auch auf einer handgeschriebenen oder getippten Rechnung steht. "

            Handgeschriebene Rechunngen können negative Positionen beinhalten. Versuch die mal durch den Validator zu schleusen.

            Validierungsergebnisse im Detail:
            Pos 	Code 	Adj. Grad (Grad) 	Text
            val-sch.1.1 	BR-27 	error 	[BR-27]-The Item net price (BT-146) shall NOT be negative.
            Pfad: /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction[1]/ram:IncludedSupplyChainTradeLineItem[1]
            
            1. Hallo Rudi,

              Handgeschriebene Rechunngen können negative Positionen beinhalten.

              a.k.a. Gutschriften? Vielleicht gibt's dafür einen eigenen XBereich.

              Rolf
              (frei von jeder Ahnung was das Stellen oder Bezahlen von Rechnungen angeht)

              --
              sumpsi - posui - obstruxi
              1. Hallo Rolf,

                a.k.a. Gutschriften? Vielleicht gibt's dafür einen eigenen XBereich.

                Rolf
                (frei von jeder Ahnung was das Stellen oder Bezahlen von Rechnungen angeht)

                Nein, Gutschriften enthalten nur dann negative Positionen, wenn diese auch in der Originalrechnung negativ waren oder als Rabatte zu poitiven Positionen, dann sind es aber keine eigenen Positionen. Bei Stornos sähe es anders aus.

                Was ich aber meine, ist z.b. ein in Zahlung genommenes Austauschteil.

                Insgesamt sieht die Spezifikation vielleicht einfach und selbsterklärend aus. Wenn man sich aber dann fertiges XML einer XRechnung ansieht, fragt man sich schon, wo der ein- oder andere Eintrag denn überhaupt herkommt. Zusätzlich habe ich bisher nur ganz einfach 0815-Rechnungen gesehen. Die sind aber bei Aufträgen der öffentlichen Hand nicht immer gegeben.

                Rudi

                1. Was ich aber meine, ist z.b. ein in Zahlung genommenes Austauschteil.

                  Dafür gibt es nach meinem Verständnis eine Gutschrift. Und das wäre nach der Spezifikation ein eigener Rechnungstyp (credit note), also eine gesonderte XRechnung mit mit dann natürlich positiven Betrag.

                  1. "Dafür gibt es nach meinem Verständnis eine Gutschrift. "

                    Das ist nicht ganz korrekt. Theoretisch kann man das so machen, es ist aber praxisfremd. Außerdem lass es uns nicht an diesem Beispiel alleine klar machen. Es gibt schlichtweg negative, alleinstehende Rechnungspositionen innerhalb einer Rechnung. Und die sind bisher über den Validator nicht validierbar.

                    Das ist aber auch nur eine von einigen Fragen, die sich jedem auftuen (sollten?), der sich intensiv mit dem Thema XRechnung beschäftigt.

                    1. Hallo Rudi,

                      "Dafür gibt es nach meinem Verständnis eine Gutschrift. "

                      bitte lass doch die Zitatmarkierungen so, wie sie die Forensoftware vorgibt. Nur so ist gewährleistet, dass Zitate durch entsprechende Formatierung sofort als solche erkennbar sind.

                      Deine eigene Kennzeichnung mit Anführungszeichen bricht aus diesem Schema aus und wird für die meisten Forennutzer ungewohnt sein.

                      Danke.

                      Live long and pros healthy,
                       Martin

                      --
                      Home is where my beer is.
                    2. Was ich aber meine, ist z.b. ein in Zahlung genommenes Austauschteil.

                      Dafür gibt es nach meinem Verständnis eine Gutschrift.

                      Das ist nicht ganz korrekt.

                      Was ist daran nicht korrekt? Der Rechnungsempfänger gibt das Austauschteil in Zahlung und erhält dafür eine Gutschrift.

                      Theoretisch kann man das so machen, es ist aber praxisfremd. Außerdem lass es uns nicht an diesem Beispiel alleine klar machen. Es gibt schlichtweg negative, alleinstehende Rechnungspositionen innerhalb einer Rechnung. Und die sind bisher über den Validator nicht validierbar.

                      Dann ist entweder der Validator bzw. das vermutlich zugrundeliegende Schema fehlerhaft oder der Datentyp "Unit Price Amount" lässt tatsächlich nur positive Werte zu und die geübte Praxis entspricht nicht der Spezifikation und ist damit nicht konform zu XRechnung. Ich neige eher zu letzterer Einschätzung.

                      Das ist aber auch nur eine von einigen Fragen, die sich jedem auftuen (sollten?), der sich intensiv mit dem Thema XRechnung beschäftigt.

                      Ich kann kaum glauben, dass die kommerzielle Anbieter von Software für die Erstellung von XRechnung-konformen Rechnungen sich diese Fragen sich nicht längst gestellt ung gelösten haben.

                      1. Dann ist entweder der Validator bzw. das vermutlich zugrundeliegende Schema fehlerhaft oder der Datentyp "Unit Price Amount" lässt tatsächlich nur positive Werte zu und die geübte Praxis entspricht nicht der Spezifikation und ist damit nicht konform zu XRechnung. Ich neige eher zu letzterer Einschätzung.

                        Die geübte Praxis ist völlig ok. Ich habe inzwischen erfahren, dass dieses Problem wohl bekannt ist und der Validator da noch nicht ganz "up to date" ist.

                        Das ist aber auch nur eine von einigen Fragen, die sich jedem auftuen (sollten?), der sich intensiv mit dem Thema XRechnung beschäftigt. Ich kann kaum glauben, dass die kommerzielle Anbieter von Software für die Erstellung von XRechnung-konformen Rechnungen sich diese Fragen sich nicht längst gestellt ung gelösten haben.

                        Du meinst, ich soll mir dort deren Lösungen einkaufen? Ich meine, ich habe ja nur wenig davon, dass es irgendwo jemanden gibt, der das für sich gelöst hat, wenn er die Lösung für sich behält. Wenn sie bezahlbar ist, gebe ich auch Geld dafür aus, keine Frage. Aber es ist doch legitim und laut Forum auch so gewollt, dass man sich erstmal selber um eine Lösung des Problems bemüht.

                        In einem Fachforum weiterer schlauer Menschen nachzufragen, wenn man nicht alleine komplett weiter kommt, gilt hierbei ebenfalls als probates Mittel, nicht wahr?

                        Deshalb mache ich das gerade 😉

                        Rudi

                        1. Hallo Rudi,

                          du solltest dabei aber im Auge behalten, dass die Expertise dieses Forums sich auf die Programmierung von Webseiten, also das Frontend, bezieht. HTML, CSS, JavaScript, Serverkonfiguration, und damit verwandte Themen. Natürlich sind hier auch Leute, die viel über das Backend wissen.

                          Aber Rechnungserstellung ist schon speziell, da hilft Schlauheit alleine nicht. Das merkst Du an den Antworten von XRechnung; ich würde darauf wetten, dass er (oder sie) am 23.7. den ersten Blick in die Specs von XRechnung geworfen hat.

                          Du meinst, ich soll mir dort deren Lösungen einkaufen?

                          Der Bund will doch erzwingen, dass XRechnung verwendet wird. Gibt's denn dort (z.B. beim Finanzminister) niemanden, der zum Einführungssupport abgestellt ist und dem Du Fragen mit fachlichem Schwerpunkt stellen kannst?

                          Rolf

                          --
                          sumpsi - posui - obstruxi
                          1. Hallo Rolf,

                            du solltest dabei aber im Auge behalten, dass die Expertise dieses Forums sich auf die Programmierung von Webseiten, also das Frontend, bezieht. HTML, CSS, JavaScript, Serverkonfiguration, und damit verwandte Themen. Natürlich sind hier auch Leute, die viel über das Backend wissen.

                            Ich dachte, dass hier auch Menschen sind, die selber Software, also vielleicht auch ERP-Software inkl. einer Fakturierung anbieten oder in diesem Bereich arbeiten.

                            Aber Rechnungserstellung ist schon speziell, da hilft Schlauheit alleine nicht. Das merkst Du an den Antworten von XRechnung; ich würde darauf wetten, dass er (oder sie) am 23.7. den ersten Blick in die Specs von XRechnung geworfen hat.

                            Da gebe ich Dir 2 x recht.

                            Du meinst, ich soll mir dort deren Lösungen einkaufen?

                            Der Bund will doch erzwingen, dass XRechnung verwendet wird. Gibt's denn dort (z.B. beim Finanzminister) niemanden, der zum Einführungssupport abgestellt ist und dem Du Fragen mit fachlichem Schwerpunkt stellen kannst?

                            Nicht ganz. Es gibt ein Entwicklerteam rund um XRechnung und deren Hilfsmittel. Inzwischen habe ich auch Kontakt zu diesem Team, die meine Fragen übrigens, ganz im Gegensatz zum von Dir angesprochenen User, überaus berechtigt fanden.

                            Was mich aber wundert ist die Tatsache, dass es so wenige nützliche Informationen abseits der Spezifikation im Netz gibt. Bedenkt man nur, dass es ab dem 27.11.2020 dann Pflicht ist.

                            Andererseits war das mit der DSGVO auch nicht soviel anders. Da gings auch erst mit dem Pflichtstichtag erst richtig los.

                            Rudi

                        2. Du meinst, ich soll mir dort deren Lösungen einkaufen?

                          Ich meine, Du solltest überdenken, ob nicht vielleicht Du falsch liegst mit

                          Die geübte Praxis ist völlig ok. Ich habe inzwischen erfahren, dass dieses Problem wohl bekannt ist und der Validator da noch nicht ganz "up to date" ist.

                          Die gübte Praxis mag für dich ja in Ordnung, sein. Wenn Du aber darauf bestehst, mit negativen Beträgen zu hantieren, wirst Du keine XRechnung-konformen Rechnungsdokumente zustandebringen. Der Validator vehält sich genau so, wie es die Spezifikation (Geschäftsregeln) vorsieht.

                          1. Der Validator vehält sich genau so, wie es die Spezifikation (Geschäftsregeln) vorsieht.

                            Quelle? Ich sehe das nämlich anders.

                            1. Der Validator vehält sich genau so, wie es die Spezifikation (Geschäftsregeln) vorsieht.

                              Quelle?

                              Spezifikation Abschnitt 12.1, Integritätsbedingen BR-27 und BR-28.

                              1. Der Validator vehält sich genau so, wie es die Spezifikation (Geschäftsregeln) vorsieht.

                                Quelle?

                                Spezifikation Abschnitt 12.1, Integritätsbedingen BR-27 und BR-28.

                                Da hast Du recht, sorry für mein Misstrauen, ich habs überlesen.

                                Trotzdem lustig, denn:

                                Eine Software sollte in der Lage sein, gesetzlich gültige Geschäftsprozesse abzubilden!

                                Und es ist schon lustig, wenn der Gesetzgeber Softwareentwickler daran hindert 😕

                                Negative Positionen in Rechnungen sind nicht nur erlaubt, sondern auch gängige Praxis, auf die kein Unternehmen freiwillig verzichten wird. Ich weiß das, weil wir das mal eine Weile in unserer Software deaktiviert hatten. Unsere Kunden waren wenig amüsiert, um es mal zurückhaltend auszudrücken.

                                Ich bin mir grad gar nicht sicher, aber wenn die Kassiererin im Discounter einen Sofortstorno macht, ist dann nicht auch sofort eine Minusposition auf Deinen Kassenzettel? Oder wenn Du den Leergutzettel beim Einkauf mit abrechnest? Ich denke, das sind alles Minuspositionen.

                                Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕

                                Verrückte "XWelt" 😉

                                Rudi

                                1. Hallo,

                                  Negative Positionen in Rechnungen sind nicht nur erlaubt, sondern auch gängige Praxis, auf die kein Unternehmen freiwillig verzichten wird.

                                  zum Beispiel, wenn bereits geleistete Vorauszahlungen mit einfließen. Mein Stromanbieter macht das so. Da steht dann auf der Jahresrechnung der fällige Gesamtbetrag, der sich aus dem tatsächlichen Stromverbrauch laut Zählerablesung ergibt, und in der Zeile darunter ein Posten "Abzüglich geleistete Abschlagszahlungen" mit einem negativen Betrag. Finde ich rechnerisch völlig logisch und nachvollziehbar.

                                  Ich bin mir grad gar nicht sicher, aber wenn die Kassiererin im Discounter einen Sofortstorno macht, ist dann nicht auch sofort eine Minusposition auf Deinen Kassenzettel? Oder wenn Du den Leergutzettel beim Einkauf mit abrechnest? Ich denke, das sind alles Minuspositionen.

                                  Einen Kassenebelg mit einem Storno habe ich gerade nicht als Beispiel zur Hand, aber ein eingelöster Leergutbon erscheint tatsächlich als negativer Euro-Betrag auf dem Kassenbeleg. Und warum auch nicht?

                                  Fragt sich nur, ob ein einfacher Kassenbeleg den Vorschriften für eine förmliche Rechnung entsprechen muss.

                                  Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕

                                  Wäre natürlich auch eine Möglichkeit.

                                  Um zu beurteilen, ob sich eine Neuprüfung älterer Produkte noch lohnt, um sie wieder auf den aktuellen Normenstand zu bringen, haben wir vom Vertrieb nach mehrmaligem Betteln einen SAP-Auszug über alle Verkaufsartikel mit den verkauften Stückzahlen von 2017, 2018 und 2019 bekommen. Da ist uns auch aufgefallen, dass vereinzelt negative Stückzahlen auftreten. Das dürften dann wohl Rücklieferungen aufgrund von Reklamationen sein.

                                  Live long and pros healthy,
                                   Martin

                                  --
                                  Home is where my beer is.
                                  1. Hallo Martin,

                                    zum Beispiel, wenn bereits geleistete Vorauszahlungen mit einfließen. Mein Stromanbieter macht das so. Da steht dann auf der Jahresrechnung der fällige Gesamtbetrag, der sich aus dem tatsächlichen Stromverbrauch laut Zählerablesung ergibt, und in der Zeile darunter ein Posten "Abzüglich geleistete Abschlagszahlungen" mit einem negativen Betrag. Finde ich rechnerisch völlig logisch und nachvollziehbar.

                                    Natürlich macht er das so. Wie auch sonst? Eine Accontozahlung muss netto von der zu zahlenden Nettosumme sowie natürlich auch deren Mwst-Betrag vom zu zahlenden Mwst-Endbetrag abgezogen werden. Ein ganz normaler kfm. Vorgang.

                                    Einen Kassenebelg mit einem Storno habe ich gerade nicht als Beispiel zur Hand, aber ein eingelöster Leergutbon erscheint tatsächlich als negativer Euro-Betrag auf dem Kassenbeleg. Und warum auch nicht?

                                    Hab ich mir beim Leergut schon gedacht. Und ich bin fast sicher, beim Sofortstorno ists genauso. Vielleicht frag ich gleich im Discounter mal nach, ob die Kassiererin einen für mich macht 😉

                                    Fragt sich nur, ob ein einfacher Kassenbeleg den Vorschriften für eine förmliche Rechnung entsprechen muss.

                                    Es gibt da schon Unterschiede zwischen Rechung und Kassenzettel. Aber die sind eher anderer Natur als in der Verwendung der 4 Grundrechenarten.

                                    Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕

                                    Wäre natürlich auch eine Möglichkeit.

                                    Die aber dann den eigentlichen Geschäftsprozess nicht abbildet, sondern eher verfälscht?

                                    Um zu beurteilen, ob sich eine Neuprüfung älterer Produkte noch lohnt, um sie wieder auf den aktuellen Normenstand zu bringen, haben wir vom Vertrieb nach mehrmaligem Betteln einen SAP-Auszug über alle Verkaufsartikel mit den verkauften Stückzahlen von 2017, 2018 und 2019 bekommen. Da ist uns auch aufgefallen, dass vereinzelt negative Stückzahlen auftreten. Das dürften dann wohl Rücklieferungen aufgrund von Reklamationen sein.

                                    Und eben diesen Schluss ziehst Du, weil Du davon ausgehst, dass Eure Software Eure Geschäftsprozesse abbildet.

                                    Wobei, vielleicht bilden ja auch beide Wege den Geschäftsprozess ab?

                                    
                                    Menge  Artikel     Wert
                                     1     Nachlass     -25
                                    -1     Nachlass      25
                                    

                                    Allerdings müssen dann viele Fakturas auf die 2. Option umprogrammiert werden. Mir ist bisher keine bekannt, die das auf der Rechnung im 2. Weg ausweist.

                                    Steht eigentlich irgendwo in der Spezifikation, inwieweit die XRechnung in ihrer Chronolgogie und Aufschlüsselung der "Papier-/PDFrechnung" entsprechen muss oder müssen nur beide zum selben Ergebnis kommen und ihrer eigenen Spec gerecht werden? Denn ansonsten könnte man ja die XRechnung ihrer Spec anpassen und den Rest, der ja heute schon konform läuft, unbehandelt lassen.

                                    Rudi

                                    1. Hallo Rudi,

                                      gewöhn dich dran, dass das XRechnung-Format von einem Kaufmann alter Schule gemacht wurde: Addieren und Multiplizieren reicht. Geteilt wird nicht, und zurück gibt es auch nichts. 😀

                                      Gruß
                                      Jürgen

                                      1. Hallo Rudi,

                                        gewöhn dich dran, dass das XRechnung-Format von einem Kaufmann alter Schule gemacht wurde: Addieren und Multiplizieren reicht. Geteilt wird nicht, und zurück gibt es auch nichts. 😀

                                        Hallo Jürgen,

                                        haha, der ist gut 😀

                                        Wenns denn aber mal so wäre:

                                        Ich habe gerade mal so eine Rechnung mit einer Minusmenge durch den Validator gejagt. Die wird akzeptiert. Das Kusiose ist aber, dass die auch dann akzeptiert wird, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung negativ ist, was dadurch entsteht, dass ich den Minusmengenwert entsprechend höher als den Plusmengenwert angestzt hatte. 😉

                                        Rudi

                                        1. Hallo Rudi,

                                          Das Kusiose ist aber, dass die auch dann akzeptiert wird, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung negativ ist, was dadurch entsteht, dass ich den Minusmengenwert entsprechend höher als den Plusmengenwert angestzt hatte. 😉

                                          womit du die Gutschrift hättest.

                                          Gruß
                                          Jürgen

                                          1. Hi Jürgen,

                                            womit du die Gutschrift hättest.

                                            So würde man denken. So ist es aber nicht ganz 😉 Ich will das jetzt nicht weiter ausführen, weil es das Thema verwässern würde, um das es mir geht, aber Gutschriften sind ein sehr spezielles Thema, insbesondere bei Verwendung des Begriffs Gutschrift anstelle von Rechnungskorrektur o.ä.

                                            Rudi

                                          2. Hallo Jürgen,

                                            Das Kusiose ist aber, dass die auch dann akzeptiert wird, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung negativ ist, was dadurch entsteht, dass ich den Minusmengenwert entsprechend höher als den Plusmengenwert angestzt hatte. 😉

                                            womit du die Gutschrift hättest.

                                            apropos Gutschrift: Hat sich die Rechtsgrundlage im Bezug auf Gutschriften kürzlich geändert?

                                            Ich hatte neulich zum zweiten Mal in diesem Jahr den Ärger, einen bei amazon gekauften Artikel reklamieren und zurücksenden zu müssen. In beiden Fällen hat mich amazon per e-Mail darüber informiert, das Unternehmen sei aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die Zahlung auf dem Weg zurückzuerstatten, auf dem sie geleistet wurde. In meinem Fall also eine Rücküberweisung auf das Bankkonto, von dem der Betrag eingezogen wurde.

                                            Okay, von mir aus. Ging auch ziemlich schnell. Aber bei zwei ähnlichen Fällen im vergangenen Jahr haben sie mir das Geld nicht zurücküberwiesen, sondern stattdessen meinem amazon-Kundenkonto gutgeschrieben (was mir eigentlich sogar lieber wäre).

                                            Was steckt da wohl dahinter?

                                            Live long and pros healthy,
                                             Martin

                                            --
                                            Home is where my beer is.
                                            1. Hallo Martin,

                                              ersten, ja, da hat sich etwas geändert. Musst Du mal googlen, da gibts reichlich Material drüber.

                                              Okay, von mir aus. Ging auch ziemlich schnell. Aber bei zwei ähnlichen Fällen im vergangenen Jahr haben sie mir das Geld nicht zurücküberwiesen, sondern stattdessen meinem amazon-Kundenkonto gutgeschrieben (was mir eigentlich sogar lieber wäre).

                                              Also ich hab zuletzt etwas zurück geschickt (keine 2 Wochen her) und konnte mir aussuchen, wohin das Geld geht: Kundenkonto oder Bankkonto.

                                              Rudi

                                              1. Hallo,

                                                ersten, ja, da hat sich etwas geändert.
                                                Musst Du mal googlen, da gibts reichlich Material drüber.

                                                hätte ich schon längst, wenn ich wenigestens einen blassen Schimmer hätte, nach welchen Schlagworten ich suchen sollte.

                                                Also ich hab zuletzt etwas zurück geschickt (keine 2 Wochen her) und konnte mir aussuchen, wohin das Geld geht: Kundenkonto oder Bankkonto.

                                                Hmm. Dann muss ich da mal nachfragen.

                                                Live long and pros healthy,
                                                 Martin

                                                --
                                                Home is where my beer is.
                                                1. Hallo Martin,

                                                  ersten, ja, da hat sich etwas geändert.
                                                  Musst Du mal googlen, da gibts reichlich Material drüber.

                                                  hätte ich schon längst, wenn ich wenigestens einen blassen Schimmer hätte, nach welchen Schlagworten ich suchen sollte.

                                                  Schlagwörter können sein: Gutschrift Rechnungskorrektur Umsatzsteuer 01.07.2013

                                                  Also ich hab zuletzt etwas zurück geschickt (keine 2 Wochen her) und konnte mir aussuchen, wohin das Geld geht: Kundenkonto oder Bankkonto.

                                                  Hmm. Dann muss ich da mal nachfragen.

                                                  Die o.g. Änderungen haben sicher nichts mit der Rück-/Umbuchung Deines Widerrufes zu tun.

                                                  Wr es überhaupt ein Widerruf? Oder ein Mangel nach § 439 Absatz 1 BGB?

                                                  Rudi

                                                  1. Hi,

                                                    Wr es überhaupt ein Widerruf? Oder ein Mangel nach § 439 Absatz 1 BGB?

                                                    ich hatte es als Reklamation eingetaktet: Produkt ist defekt und funktioniert nicht einwandfrei.
                                                    Also ein Mangel.

                                                    Der Lieferant (amazon Marketplace) hat es aber ungeachtet der Gründe als Widerruf bearbeitet und mir schon die Rückerstattung des Kaufpreises zugesagt, noch bevor der mangelhafte Artikel überhaupt zurückgeschickt war.

                                                    Schlechtes Gewissen? Wusste der Händler vorher schon von Qualitätsmängeln?

                                                    Mir waren solche Spitzfindigkeiten allerdings egal. Ich hätte eine Ersatzlieferung ebenso akzeptiert wie eine Rückabwicklung.

                                                    Live long and pros healthy,
                                                     Martin

                                                    --
                                                    Home is where my beer is.
                                                    1. Hi Martin,

                                                      Schlechtes Gewissen? Wusste der Händler vorher schon von Qualitätsmängeln?

                                                      Nö. Algorythmus, bestehend aus Umtauschverhalten für diesen Artikel, Deinem Umtauschverhalten, Kosten für Kontrole, ob Artikel wirklich defekt ist oder nicht, usw. 😉

                                                      Rudi

                                                      1. Algorythmus meint natürlich Algorithmus 🙃

                                                      2. Hallo Rudi,

                                                        ich sehe gerade Kapitel 13 der Spec, insbesondere 13.1 Umgang mit (Rechnungs)Berichtigungen und Gutschriften.

                                                        Ich verstehe zu wenig davon; ist das nicht hilfreich?

                                                        Rolf

                                                        --
                                                        sumpsi - posui - obstruxi
                                                        1. Hallo Rudi,

                                                          ich sehe gerade Kapitel 13 der Spec, insbesondere 13.1 Umgang mit (Rechnungs)Berichtigungen und Gutschriften.

                                                          Ich verstehe zu wenig davon; ist das nicht hilfreich?

                                                          Hi Rolf,

                                                          das beschreibt genau, was ich vorhin schon sagte.

                                                          Eine Gutschrift ist eine Gutschrift und keine Rechnungskorrektur.

                                                          Und eine Rechnung wird nicht durch einen negativen Endbetrag zur Gutschrift oder Rechnungskorrektur, schon gar nicht in XRechnung.

                                                          Das Informationselement BT-3 würde dem auch entgegensprechen, wenn z.b. dort Code 380 ausgewählt ist.

                                                          Dein Hinweis unterstreicht genau das.

                                                          Und auch, dass der Validator problemlos eine Rechnung mit negativem Endbetrag und Code380 in BT-3 als konform validiert. Allerdings kenne ich das so nicht aus der Praxis. Es könnte also tatsächlich z.b. für eine Rücknahme eines Austauschteils stehen. Ein Umtausch müsste nämlich eigentlich BT-3 Code 384 vorweisen. (Wie Dein Hinweis übrigens auch aussagt)

                                                          Rudi

                                2. Trotzdem lustig, denn:

                                  Eine Software sollte in der Lage sein, gesetzlich gültige Geschäftsprozesse abzubilden!

                                  Um beim Bespiel Inzahlungnahme zu bleiben, das sind buchungstechnisch zwei getrennte Geschäfte, die getrennt abzubilden sind.

                                  (Quelle, nach "inzahlungnahme" suchen)

                                  Und es ist schon lustig, wenn der Gesetzgeber Softwareentwickler daran hindert 😕

                                  Was hindert dich daran, für jeden dieser Vorgänge eine gesonderte XRechnung zu erstellen?

                                  Negative Positionen in Rechnungen sind nicht nur erlaubt, sondern auch gängige Praxis, auf die kein Unternehmen freiwillig verzichten wird. Ich weiß das, weil wir das mal eine Weile in unserer Software deaktiviert hatten. Unsere Kunden waren wenig amüsiert, um es mal zurückhaltend auszudrücken.

                                  Du solltest dich gedanklich von Papierrechnungen und den Vorzeichen vor den Beträge lösen und dich mit den Geschäftsprozessen beschäftigen, die tatsächlich dahinterstecken und damit, wie diese in XRechnung abgebildet werden können. Dazu noch einen Lesetipp.

                                  Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕

                                  Das mag ja formal richtig sein, aber das Risiko, ob die verarbeitende Software beim Empfänger der XRechnung überhaupt damit was anfangen kann oder noch schlimmer zu falschen Ergebnissen kommt, würde ich persönlich nicht eingehen, sondern mich vorher versichern, ob das so vorgeshen ist. Eure Kunden würden wahrscheimlich noch weniger amüsiert sein, wenn sie wegen fehlender regelkonformer XRechnung Auftrage verlieren. Es geht ja bei XRechnung nicht darum, dass sich der Empfänger eine Papierrechnung dach den Gewohnheiten des Rechnungsstellers ausdruckt, sondern dass sie ohne Medienbruch maschinell verarbeitet werden kann.

                                  1. Um beim Bespiel Inzahlungnahme zu bleiben, das sind buchungstechnisch zwei getrennte Geschäfte, die getrennt abzubilden sind.

                                    (Quelle, nach "inzahlungnahme" suchen)

                                    Naja, aber der "Leitfaden zur Buchführung, 3. Auflage1LEITFADEN ZUR BUCHFÜHRUNG IM NEUEN KOMMUNALEN HAUS-HALTS-UND RECHNUNGSWESEN (NKHR)nach den Grundlagen desNeuen Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg" gibt nicht wirklich her, ob das in diesem Punkt eine interne Richtlinie ist oder es sich per Gesetz ableitet.

                                    Davon abgesehen haben wir hier inzwischen ja schon vielfältige Beispiele für Negativposten auf Rechnungen erarbeitet.

                                    Was hindert dich daran, für jeden dieser Vorgänge eine gesonderte XRechnung zu erstellen?

                                    Wäre bei einer Inzahlungnahme sicher machbar. Aber bei Verbuchung von Accontozahlungen o.ä. nicht sehr sinnvoll, weil der Bezug verloren geht.

                                    Du solltest dich gedanklich von Papierrechnungen und den Vorzeichen vor den Beträge lösen und dich mit den Geschäftsprozessen beschäftigen, die tatsächlich dahinterstecken und damit, wie diese in XRechnung abgebildet werden können. Dazu noch einen Lesetipp.

                                    Ohne Deinen Lesetip bisher gelesen zu haben, spricht doch einiges dafür, Vorzeichen in mathematisch aufgebauten Konstrukten jedweder Kummulation Beachtung zu schenken. 😉 Selbst in der Buchhaltung, wo sich sowas auch aus den Konten ergibt oder ergeben kann, verlieren die Vorzeichen nicht an Bedeutung. Trotzdem hätte ich auch kein Problem damit, sämtliche notwendige angaben aus einer Rechnung in Xbeliebige Felder zu notieren, damit sie ohne Medienbruch maschinell verarbeitet werden können. Eben deshalb hätte ich gerne ein ausführliches Mapping, das mir sagt, welcher Wert in welches Attribut gehört. Ganz ehrlich, anders ist auch die elektronische Steuer nicht aufgebaut, die vermutlich jeder von uns ausfüllt.

                                    Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕

                                    Das mag ja formal richtig sein, aber das Risiko, ob die verarbeitende Software beim Empfänger der XRechnung überhaupt damit was anfangen kann oder noch schlimmer zu falschen Ergebnissen kommt, würde ich persönlich nicht eingehen, sondern mich vorher versichern, ob das so vorgeshen ist.

                                    Siehste mal, genau das mache ich derzeit.

                                    Eure Kunden würden wahrscheimlich noch weniger amüsiert sein, wenn sie wegen fehlender regelkonformer XRechnung Auftrage verlieren.

                                    Und das ist erst der 2. Schritt. Im ersten Schritt wird die Zahlung nicht geleistet. 😉

                                    Rudi

                                    1. Naja, aber der "Leitfaden zur Buchführung, 3. Auflage1LEITFADEN ZUR BUCHFÜHRUNG IM NEUEN KOMMUNALEN HAUS-HALTS-UND RECHNUNGSWESEN (NKHR)nach den Grundlagen desNeuen Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg" gibt nicht wirklich her, ob das in diesem Punkt eine interne Richtlinie ist oder es sich per Gesetz ableitet.

                                      Ernstlich? Das „Infoportal zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht und Rechnungswesen für Baden-Württemberg“, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, veröffentlicht diesen Leitfaden als Arbeitshilfe und das Innenminsterium Badenwürttemberg verlinkt auch darauf.

                                      Davon abgesehen haben wir hier inzwischen ja schon vielfältige Beispiele für Negativposten auf Rechnungen erarbeitet.

                                      Da können noch so viele Minuszeichen auf einer Rechnung stehen, aber trotzdem führt kein Weg daran vorbei, dass in XRechnung keine negativen Beträge für „Item net price“ und „Item gross price“ vorgesehen sind. In der Buchführung werden auch keine Minusbeträge gebucht, sie ergeben sich höchstens als Saldo zwischen Soll- und Habenseite eines Buchungskontos.

                                      Was hindert dich daran, für jeden dieser Vorgänge eine gesonderte XRechnung zu erstellen?

                                      Wäre bei einer Inzahlungnahme sicher machbar. Aber bei Verbuchung von Accontozahlungen o.ä. nicht sehr sinnvoll, weil der Bezug verloren geht.

                                      Zwischen XRechnungen können durchaus Bezüge hergestellt werden. Für Abschlagszahlungen ist das gar nicht notwendig. die kann man als Summe im Attribut BT-113 „Paid amount“ in „DOCUMENT TOTALS“ ablegen.

                                      Ganz ehrlich, anders ist auch die elektronische Steuer nicht aufgebaut, die vermutlich jeder von uns ausfüllt.

                                      Dabei haben wir uns aber alle nach den Vorgaben der elektronischen Steuer zu richten und nicht die Steuer nach unseren persönlichen Vorlieben beim Vorzeichen der Beträge. Bei XRechnung müssen halt dann die Rechnungssteller auf das gewohnte Aussehen ihrer Rechnungen verzichten in sich nach dessen Vorgaben richten, wenn sie an dem Verfahren teilhaben wollen.

                                      Eure Kunden würden wahrscheimlich noch weniger amüsiert sein, wenn sie wegen fehlender regelkonformer XRechnung Auftrage verlieren.

                                      Und das ist erst der 2. Schritt. Im ersten Schritt wird die Zahlung nicht geleistet. 😉

                                      Das ist ja erfreulich. Gearbeitet für nichts. Die werden Euch in den Himmel loben für die Umsetzung der XRechnung.

                                      1. Zwischen XRechnungen können durchaus Bezüge hergestellt werden. Für Abschlagszahlungen ist das gar nicht notwendig. die kann man als Summe im Attribut BT-113 „Paid amount“ in „DOCUMENT TOTALS“ ablegen.

                                        War auch meine Vermutung. Aber der Bezug zur Acconto-/Abschlags/-Teilrechnung geht hierbei verloren, wenns nur in BT-113 eingetragen wird.

                                        Ganz ehrlich, anders ist auch die elektronische Steuer nicht aufgebaut, die vermutlich jeder von uns ausfüllt. Dabei haben wir uns aber alle nach den Vorgaben der elektronischen Steuer zu richten und nicht die Steuer nach unseren persönlichen Vorlieben beim Vorzeichen der Beträge. Bei XRechnung müssen halt dann die Rechnungssteller auf das gewohnte Aussehen ihrer Rechnungen verzichten in sich nach dessen Vorgaben richten, wenn sie an dem Verfahren teilhaben wollen.

                                        Wollen? 😉 Ich bin mal gespannt, wenn sich dann die Bürodamen und -herren von Rechnungsgeber und Rechnungsnehmer anhand ihrer XRechnungs-XML-Dateien unterhalten, wenn es Unstimmigkeiten in Rechnung oder Bezahlung gibt.🤨 😉

                                        Eure Kunden würden wahrscheimlich noch weniger amüsiert sein, wenn sie wegen fehlender regelkonformer XRechnung Auftrage verlieren.

                                        Und das ist erst der 2. Schritt. Im ersten Schritt wird die Zahlung nicht geleistet. 😉

                                        Das ist ja erfreulich. Gearbeitet für nichts. Die werden Euch in den Himmel loben für die Umsetzung der XRechnung.

                                        Du glaubst gar nicht, wie viele Kunden uns am Monatsanfang angerufen haben, um "Fremdvorgänge" in unserem System zu verarbeiten, weil ihre anderen Systeme nicht einmal mit der Umsatzsteuersenkung oder hieraus resultierend mit verschiedenen Steuersätzen in einer Rechnung klar kamen 😉

                                        Und das war wirklich trivial ggü. XRechnung. Und wenn ich sehe, wie wenig Mitstreiter im Netz ich bisher bei der Umsetzung ausfindig gemacht habe, wird es ab Ende November womöglich nochmal ganz interessant "da draußen" 😉

                                        Rudi

          2. Naja, wenns denn mal so einfach wäre. Mir und vielen meiner Kollegen ist jedenfalls nicht so sonnenklar, wie anscheined Dir, in welches Feld z.b. eine Teilzahlung einer in die Schlußrechnung einbezogenen Abschlagsrechnung eingetragen wird. Und, ob z.b. der Bezug zu dieser Abschlagsrechnung irgendwo vermerkt wird/werden muss.

            Dazu sagt die Spec:

            PRECEDING INVOICE REFERENCE BG-3 0..* 56
            Eine Gruppe von Informationselementen, die Informationen über eine vorausgegangene Rechnung liefern, die
            berichtigt oder gutgeschrieben werden soll.
            Anmerkung: Das Informationselement ist zu verwenden, wenn eine vorangegangene Rechnung korrigiert wird,
            eine Abschlussrechnung auf vorangegangene Teilrechnungen
            

            So, nun weiß ich also, dass BG-3 hier das entsprechende Informationselement ist. Aber ich finde keine in dieser Gruppe enthaltenen Business Terms und deren Bezeichnungen und/oder Definitionen.

            Findet die jemand von Euch?

            Rudi

            1. So, nun weiß ich also, dass BG-3 hier das entsprechende Informationselement ist. Aber ich finde keine in dieser Gruppe enthaltenen Business Terms und deren Bezeichnungen und/oder Definitionen.

              Findet die jemand von Euch?

              Vielleicht in

              11.12. Gruppe DOCUMENT TOTALS unter BT-113 (Summe bereits gezahlter Beträge.)?

              Hier würde aber der Bezug zur Rechnung fehlen, denn es werden nur die Beträge eingefordert.

              oder in

              11.25. Gruppe PRECEDING INVOICE REFERENCE ?

              Aber wenn es letzteres wäre, dann würden nur die Rechnungekennung und dessen Datum eingefordert werden. Was bedeuten würde, dass man davon ausgeht, dass sie Rechnung kompleztt bezahlt sein würde. 😕

              Oder eine Kombination aus beiden? Oder noch mehr Informationselementen?

              Ich blick da grad echt nicht durch 😕

              Rudi