Hallo Tabellenkalk,
Das bezieht sich m.W. doch nur auf Personennamen. Wenn der Weg nach einer Frau Haselnuß benamst worden wäre, könnte man mit der „Unveränderlichkeit von Eigennamen“ argumentieren. Aber Haselnüsse als solche haben solch ein Recht nicht.
Der Haselnußweg könnte genau wie die Schloßstraße ein solcher Eigenname sein. Nicht nur die Litfaßsäule.
Bis demnächst
Matthias
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