Hallo,
Das bezieht sich m.W. doch nur auf Personennamen. Wenn der Weg nach einer Frau Haselnuß benamst worden wäre, könnte man mit der „Unveränderlichkeit von Eigennamen“ argumentieren. Aber Haselnüsse als solche haben solch ein Recht nicht.
Der Haselnußweg könnte genau wie die Schloßstraße ein solcher Eigenname sein. Nicht nur die Litfaßsäule.
Die Säulen sind tatsächlich nach Herrn Litfaß benannt. Die anderen beiden sind nach Objekten benannt und eben keine Eigennamen, oder hast du ein Beispiel, wo die Schloßstraße nach einem Herrn Schloß benannt wurde?
Gruß
Kalk
Edith glaubt, dass dann zur eindeutigen Unterscheidung ein Vorname dazugezogen worde wäre: Ferdinand-Schloß-Straße