Hallo bugfix,
wie bereits alle beteiligten feststellen konnten hab ich null Ahnung von sehr vielen Dingen
Das muss ja nicht so bleiben 😀.
§5 TMG sagt hier ausdrücklich: gilt "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Das schließt rein privat betriebene Webseiten, deren Zweck nicht kommerziell ist aus
Nein. Eine geschäftsmäßig betriebene Seite bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie auch kommerziell im engeren Sinne sein muss. Eine Seite könnte beispielsweise als Eigenwerbung aufgefasst werden. Das Verständnis, was „rein privat“ ist, unterscheidet sich offensichtlich vom Otto Normalbürger zum Gesetzgeber. Da diese Unterscheidung dermaßen unscharf und schwer zu treffen ist, sollte man dann doch sicherheitshalber ein Impressum anbieten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Gruß
Julius