Moin,
für einen kostenlosen, werbefreien Veranstaltungskalender war ich im Web auf der Suche nach Bildern, die per Zufallsgenerator eine Stadt mit Events repräsentieren. Die Bilder habe ich als Hintergrundbilder der Startseite gesetzt.
Per Mail habe ich die Rechte-Inhaber freundlich gefragt, ob ich das jeweilige Bild kostenlos nutzen darf und meine Seite verlinkt, um zu zeigen, wie es aussieht.
Mit dem Link wurde für die Fotografen der Zufallsgenerator umgangen, sie sehen also ihr eigenes Bild.
In der Regel stimmen die Fotografen zu, bis auf einen Fall. Am 10. Mai mailte er:
Das Bild können Sie nicht kostenlos benutzen. Bitte entfernen Sie es oder machen mir für die Nutzungsrechte ein Angebot.
Habe diese Mail gelesen und dann vergessen, zu reagieren. Per 22.05. kommt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt über knapp 300 EUR. Der Gegenstandswert wird angesetzt auf 5.000,00 EUR. Das finde ich weit übertrieben.
Formulierung in der Abmahnung:
Bei Zugrundelegung der gängigen Rechtsprechung ist ein Betrag von nicht unter 100 EUR angemessen.
Das kann ich akzeptieren, aber ist der aufgeblähte Gegenstandswert berechtigt?
Gruß, Linuchs