localhorst: Kündigung einer Plattformmitgliedschaft wegen Preiserhöhung

Hallo Forum,

ich habe letztens eine Jahresrechnung für meine Plattformmitgliedschaft erhalten. Der Preis war zum letzten Jahr (wiederholt) um ca. 10,3% gestiegen. Ich habe postwendend per Email-Reply gekündigt und auch eine Eingangsbestätigung dafür erhalten. Nach ca. zwei Wochen kam eine weitere Email, in der man mir mitteilte, dass man angeblich die Kündigung ohne Kundennummer oder Rechnungsnummer nicht zuordnen könne. Ich hatte allerdings komplette Anschrift mit Firmierung und Namen genannt, so wie sie auch in der Rechnung standen.

Also habe ich ca. 16 Tage nach Rechnungserhalt an die Kündigung per Einschreiben/Rückschein nebst Rechnungskopie erinnert. Der Rückschein kam ca. 10 weitere Tage später unterschrieben zurück.

Ich habe angenommen, dass man bei derartigen Verträgen bei Preiserhöhungen, die bei Vertragsabschluss nicht substantiiert vereinbart wurden, immer ein Sonderkündigungsrecht hat (üblicher Rechtsbrauch: innerhalb drei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung).

Irre ich mich da? Die Betreiber haben mir nämlich inzwischen die dritte Mahnung zugesandt und mir die Kündigung erst zum Ablauf des nächsten Zeitraumes bestätigt.

Was ist Eure Meinung?

LG
Localhorst

  1. Hallo 127.0.r.1,

    bitte beachte, dass Du hier keine Rechtsauskünfte bekommen kannst.

    Die Kündigung sich automatisch verlängernder Verträge kann ein Drama sein. Bei "Vorsicht Kunde!" in der c't liest man das oft genug. Wehe, der Automatismus beim Anbieter läuft nicht sauber. Bevor da ein Mensch eingreift und den Automaten bändigt, muss schon einiges passieren. Menschen, die fähig und vor allem bereit sind, zu denken, sind nämlich teuer, und Automaten nicht.

    Also geh zum Anwalt. Lass Dich rechtssicher beraten. Lass Dir erklären, ob Du Dir irgendein Versäumnis geleistet hast, das deine Kündigung unwirksam macht. Lass Dir erklären, ob deren Kündigungszurückweisung unwirksam war. Wenn Du schon bei der dritten (sicherlich kostenpflichtigen) Mahnung bist, ist der Schritt zum Inkassobüro und/oder Mahnbescheid nicht mehr weit - und DANN wird es hektisch.

    Rolf

    --
    sumpsi - posui - obstruxi
  2. Nach ca. zwei Wochen kam eine weitere Email, in der man mir mitteilte, dass man angeblich die Kündigung ohne Kundennummer oder Rechnungsnummer nicht zuordnen könne.

    Das ist „witzig“, wenn zwischen den Brüdern und Dir genau ein Vertrag besteht.

    Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, an welche der Empfänger keine zu hohen Anforderungen stellen darf. Er kann zwar verlangen, dass Du den betroffenen Vertrag eindeutig bezeichnest - wenn aber nur genau ein Vertrag zwischen den in der Kündigung genannten Vertragsparteien besteht, ist es bereits eindeutig, wenn die Vertragsparteien bezeichnet werden.

    Es gäbe auch noch den Fall, dass man alle Verträge zwischen sich und der anderen Vertragspartei kündigt. Das sind dann zwar mehrere, aber auch in diesem Fall sind alle betroffenen Verträge ausreichend eindeutig bezeichnet.

    1. Nach ca. zwei Wochen kam eine weitere Email, in der man mir mitteilte, dass man angeblich die Kündigung ohne Kundennummer oder Rechnungsnummer nicht zuordnen könne.

      Das ist „witzig“, wenn zwischen den Brüdern und Dir genau ein Vertrag besteht.

      Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, an welche der Empfänger keine zu hohen Anforderungen stellen darf. Er kann zwar verlangen, dass Du den betroffenen Vertrag eindeutig bezeichnest - wenn aber nur genau ein Vertrag zwischen den in der Kündigung genannten Vertragsparteien besteht, ist ausreichend wenn die Vertragsparteien bezeichnet werden.

      Es gäbe auch noch den Fall, dass man alle Verträge zwischen sich und der anderen Vertragspartei kündigt. Das sind dann zwar mehrere, aber auch in diesem Fall sind alle betroffenen Verträge ausreichend eindeutig bezeichnet.

      Ach so. Danke den Damen und Herren für die Eingangsbestätigung (mit dem obigem Ansinnen) und drohe denen eine Klage auf „negative Feststellung“ der bereits erhoben Forderung an, wenn diese nicht bis zum (angemessene Frist von 10 Tagen) die Vertragsauflösung entsprechend der wirksamen Kündigung vom (Datum der ersten Kündigung) und also den Forderungsrücktritt erklären.

      Für den Fall von auch nur irgendwelchen Weiterungen drohe diesen auch gleich die Durchsetzung einer Schadensersatzforderung und den fälligen Strafantrag wegen Betruges, Nötigung und Verleumdung(Kreditgefährdung) an.