localhorst: Kündigung einer Plattformmitgliedschaft wegen Preiserhöhung

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Hallo Forum,

ich habe letztens eine Jahresrechnung für meine Plattformmitgliedschaft erhalten. Der Preis war zum letzten Jahr (wiederholt) um ca. 10,3% gestiegen. Ich habe postwendend per Email-Reply gekündigt und auch eine Eingangsbestätigung dafür erhalten. Nach ca. zwei Wochen kam eine weitere Email, in der man mir mitteilte, dass man angeblich die Kündigung ohne Kundennummer oder Rechnungsnummer nicht zuordnen könne. Ich hatte allerdings komplette Anschrift mit Firmierung und Namen genannt, so wie sie auch in der Rechnung standen.

Also habe ich ca. 16 Tage nach Rechnungserhalt an die Kündigung per Einschreiben/Rückschein nebst Rechnungskopie erinnert. Der Rückschein kam ca. 10 weitere Tage später unterschrieben zurück.

Ich habe angenommen, dass man bei derartigen Verträgen bei Preiserhöhungen, die bei Vertragsabschluss nicht substantiiert vereinbart wurden, immer ein Sonderkündigungsrecht hat (üblicher Rechtsbrauch: innerhalb drei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung).

Irre ich mich da? Die Betreiber haben mir nämlich inzwischen die dritte Mahnung zugesandt und mir die Kündigung erst zum Ablauf des nächsten Zeitraumes bestätigt.

Was ist Eure Meinung?

LG
Localhorst