Aloha ;)
Ich muss dich nicht umstimmen, du darfst gerne bei deiner Einstellung bleiben. Aber auf einen logischen Fehlschluss möchte ich dich trotzdem hinweisen. Wenn das...
Das einzige Argument ist meine grundsätzliche Einstellung, Zugang zu Informationen nur in begründeten Ausnahmefällen zu beschränken.
...deine Einstellung ist, dann beinhaltet die doch auch, dass der Zugang dann, wenn es schon einen Anlass gibt, auch wirklich beschränkt ist, oder?
Ohne Grundrauschen ist der Zugang zu den aus begründeten Ausnahmefällen beschränkten Informationen aber nicht wirklich beschränkt...
Grüße,
RIDER