Rolf B: Zur Info, wie selbst staatliche Webseiten DSGVO missbrauchen

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Hallo Henry,

unabhängig von der (geklärten) Verwirrung darüber, welcher DSB da geantwortet hat: Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen. Der DSB von Westlotto wird also nur bei klaren Verstößen gegen geltendes Recht aktiv werden.

Für die Frage, ob eine Handlungsweise gegen geltendes Recht verstößt, kann man den Landes-DSB fragen. Oder den Anwalt seines geringsten Misstrauens. Und letztlich gibt es eine zuständige Instanz für solche Fragen: Gerichte. Auch wenn deren Kompetenz gelegentlich von gewissen Metallfacharbeitern angezweifelt wird, sind sie dennoch zuständig. Ohne ein Urteil wird wohl nichts passieren.

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi