Der Martin: Zur Info, wie selbst staatliche Webseiten DSGVO missbrauchen

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Hallo,

GGf. reicht tatsächlich die Anfrage/Anweisung vom LDSB.

wenn man sich seiner Sache sehr sicher ist, reicht es manchmal auch schon, dem "Schuldigen" (bewusst in Anführungszeichen) die Meldung an den LDSB nur anzudrohen.

Ich habe die Erfahrung selbst schon in einigen Fällen gemacht, wenn es um den gesetzwidrigen Umgang mit meinen persönlichen Daten ging.

Habe selbst schon Dinge ändern dürfen, weil der LDSB den Chefs was angeordnet hat.

Auch das kann ich mir gut vorstellen.

Der Weg über den LDSB hat den Vorteil, daß für den Melder kein Kostenrisiko besteht - bei einer Klage trägt man ggf. die Kosten des Verfahrens.

Wenn's blöd läuft, ja.

Live long and pros healthy,
 Martin

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Für welches Tier mühen wir uns am meisten ab? - Für die Katz'.