Rolf B: Zur Info, wie selbst staatliche Webseiten DSGVO missbrauchen

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Hallo Martin,

wenn man sich seiner Sache sehr sicher ist,

Ja. Natürlich. Aber wir reden hier doch von den allseits üblichen Dark Patterns der Kekshausierer. Wenn die Sache völlig eindeutig rechtswidrig wäre, dann würde ich mal annehmen, dass das nur vereinzelt passierte. Es passiert aber fast überall.

Deswegen ist meine Arbeitshypothese, dass man da eher eine Regelungslücke ausnutzt als klar gegen Recht zu verstoßen. Ein Urteil könnte dazu dienen, zu einer besseren Rechtsauslegung zu kommen und damit die Lücke zu schließen. Oder es könnte klar stellen, dass die Dark Patterns nach geltendem Recht legal sind und legislativer Handlungsbedarf besteht.

Es sollte im Sinne von Verbraucherschutzverbänden sein, eine solche Klärung herbeizuführen. Aber das ist schon im Gange, und es ist träge. Gerade gelesen.

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi