localhorst: Adressen endgültig aus DB löschen?

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Hallo Linuchs,
hallo Alle,

ich stehe vor der Frage, ob Stammsätze, die bereits als gelöscht markiert wurden, endgültig aus der DB entfernt werden sollen/dürfen.

Das ist eine sehr komplexe Aufgabe, die verschiedene Bereiche betrifft:

  • bereitstehender Persistenz-Speicher
  • max. zulässige Tabellengröße
  • Datenmodell, Satzbeschreibung
  • Historiemodell
  • rechtl. Aufbewahrungsfristen vs. vorgeschriebener Datensparsamkeit
  • max. zuläsdige Aufbewahrungszeit (offiziell)
  • Geschäftsmodell, Bearbeiterhierarchie, -rechte, Workflowmanagement
  • wie oft, wie genau und durch wen wird Konsolidierung betrieben? [1]
  • usw.

Und dann hängt es sicherlich davon ab, wie Du Stammdaten, Bewegungsdaten und Historie definierst. Schau dir zum Vergleich mal eine Wikisoftware an.

[1] Konsolidierung ist eine wesentliche Pflegefunktion in Datenbeständen:

Dürfen kleine Änderungen zusammengefasst werden, oder willst/musst/darfst Du loggen, wer sich dauernd vertippt und ständig Änderungen nachschiebt?
Musst Du Trends erkennen können (z.B. bei Aktienkursen)?

Dafür:

  • Listen werden gesäubert von Positionen „als gelöscht markiert“
  • Dubletten verschwinden

Dagegen:

  • Reaktivierung (versehentliches Löschen) nicht möglich
  • die Begründung des Löschens (Dokumentation) verschwindet
  • Logos und Bilder verschwinden

Wie haltet ihr das?

Sehr divers, je nach Aufgabenstellung, Wichtigkeit und Manpower für die Entwicklung und Pflege des Gesamtkunstwerks.

LG + Gesundheit
Localhorst