Hallo Raketenteufel,
Da Tierversuche faktisch verboten sind ...
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?
Ich hatte das auf den Softwaretest bezogen. Das hätte ich wohl genauer schreiben sollen. Also: „Da solche Tierversuche faktisch verboten sind ...“
§ 3 Nr. 5 des deutschen Tierschutzgesetzes verbietet es
ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
§ 7 Absatz 1 Nr. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes verlangt:
a) die den Tieren zuzufügenden Schmerzen, Leiden und Schäden,
b) die Zahl der verwendeten Tiere,
c) die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden,
auf das unerlässliche Maß zu beschränken.
Auf „hundert Affen, die monatelang auf die Tastatur klopfen“ trifft das zu :-)
Arbeitnehmer haben in Deutschland übrigens keine Lobby, die zu ähnlich kleinteiligen Schutzbestimmungen führt. Sonst könnte es ja nicht so sein, dass Abermillionen von diesen mit Microsoft Windows gequält werden.