Hi there,
Vielleicht willst Du den Begriff „widerrechtlich“ nachschlagen.
Nein, ich bin mir sicher, daß ich das nicht will.
Und dann noch mal überlegen, ob eine „ordnungswidrige“ Handlung vorliegt wenn die Daten laut einer geltenden Ordnung in einer Weise verarbeitet werden müssen, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet - aber ein veraltetes und vom Hersteller nicht mehr unterstütztes Windows 7 in der Organisation verwendet wird.
Und wer soll den Beweis führen, daß ohne Unterstützung vom Hersteller (auf die ich persönlich selbstverständlich so etwas von pfeife, aber das ist meine eigene Sicht auf die Dinge) die angemessene Sicherheit nicht gewährleistet ist? (Von der nicht vernachlässigbaren Tatsache einmal abgesehen, daß Du einen Kläger finden mußt, der genau so etwas behauptet).
Weil ich ja eh die DSGVO oder meinen Rechtsanwalt befrage, welches Betriebssystem ich einsetzen darf.
In der DSGVO stehen sogar Vorschriften, die so mancher Firma sogar vorschreiben, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Und richtig: Nicht selten machen das Rechtsanwälte.
Das ist korrekt, aber da steht nichts von Betriebssystemversionen drin und nachdem ich früher als gerichtlich beeideter Sachverständiger für IT-Fragen gearbeitet habe weiß ich, wie blö ahnungslos Rechtsanwälte sein können und daß die selbst als möglicher Datenschutzbeauftragter noch nicht einmal davon gehört haben, daß es Betriebssysteme gibt oder gar, daß es verschiedene Versionen davon gibt.
Gehst Du mit der Straßenverkehrsordnung und der ebenso ignorant um („Weil ich ja eh die StVO oder meinen Rechtsanwalt befrage, ob ich hier parken darf…“)?
Keine Ahnung, davon versteh' ich nix, ich hab nicht einmal einen Führerschein, und ich will ja nicht, daß dieses Posting gesperrt wird, weil ich Dir hier in aller Deutlichkeit schreibe, wo mir Dein Beispiel mit dem Parken vorbeigeht.
So ähnlich ist das mit der DSGVO: Die verhängt dann der Landesdatenschutzbeauftragte als „unabhängige Aufsichtsbehörde“.
Genau. Und der Landesdatenschutzbeauftragte geht her und sagt, Sie bekommen eine Ordnungsstrafe, weil Sie Windows 7 verwenden. Also, ich kann mir nichts Absurderes vorstellen...